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Weiß jemand wie es nun wirklich mit Mahngebühren aussieht? Darf man bereits mit der ersten Mahnung Gebühren verlangen und wie hoch dürfen Mahngebühren eigentlich sein?

Danke für eure Hilfe :-) !

2007-02-24 01:14:43 · 4 antworten · gefragt von nielsbrabandt 1 in Kunst & Geisteswissenschaft Sonstiges - Kunst & Geisteswissenschaften

4 antworten

Mahngebühren entstehen nach Fälligkeit, d.h. der Anspruch besteht ist aber noch nicht erfüllt. Wenn es ein datumsmäßig benanntes Zahlungsziel gab, oder "bis Ende des Monats" (Verzinsung wäre dann ab dem 01. des Folgemonats möglich) braucht man keine Mahnung zu schicken bzw. zu erhalten. Mahngebühren als solche also nicht als Verzugsschaden fallen nur an, wenn gemahnt wurde oder mit dem Schreiben gemahnt wird. Sie müssen "billig" sei, heißt nicht, dass sie wenig kosten dürfen, dürfen aber nicht höher sein als die Kosten eines Anwaltes. Der muss sich dabe an das RVG, das Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte halten und dabei geht es nach der Höhe der Forderung. Da gibt es Tabellen. Hoffe, ich konnte hellfen.

2007-02-24 01:23:00 · answer #1 · answered by Gruseleule 6 · 1 0

Seit relativ junger Zeit dürfen Mahngebühren in der Tat schon bei der ersten Mahnung berechnet werden. Auch darf nun früher als bisher gemahnt werden. Wie hoch diese Gebühren jedoch sein dürfen, weiß ich nicht.

2007-02-24 12:11:51 · answer #2 · answered by Schnecke 5 · 0 0

es kommt auf den Vertrag drauf an. Wenn Du darin im klein gedruckten unterschrieben hast, daß Mahngebühren fällig sind, dann ja. Ansonsten würd ich dort anrufen und nachfragen.

2007-02-24 10:57:22 · answer #3 · answered by Lalelu 4 · 0 0

Zuerst kommt ne Erinnerung an eine Zahlung, dann die erste Mahnung incl. Mahngebühr so im Rahmen von 5-10 Euro.

2007-02-24 09:18:33 · answer #4 · answered by Nicole K 4 · 0 0

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