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In unserem Gemeindeblatt wird davor gewarnt streunende Katzen zu füttern, da man ansonsten für die Kastration und Entwurmung etc. aufkommen muß. Das wäre laut Tierschutzgesetz so. Leider wird da kein Paragraph genannt und ich habe an dieser Aussage so meine Zweifel. Wenn ein fremde Katze auf dem Grundstück wäre, sollte man erst mal in der Nachbarschaft fragen wem sie gehört - auf keinen Fall füttern, da würden sich denn auch die Nachbarn aufregen, wenn es denn ihre ist da die Katzen zu hause fressen sollen. Gibt es da was im Internet, wo ich das mal nachlesen kann? Unsere Katzen werden immer draußen gefüttert und manch eine fremde Katze geht auch mal an das Futter.

2007-02-24 00:35:55 · 9 antworten · gefragt von nur ich 3 in Tiere Katzen

9 antworten

In den meisten Städte/Gemeinden ist das Füttern streunender Katzen durch entsprechende Verordnung verboten.

Im Tierschutzgesetz steht aber nirgends, dass man beim Füttern von streunenden Katzen für sie verantwortlich ist.

Für diese Tiere sind die Städte/Gemeinde verantwortlich (Fundtiere). Gut möglich, dass sich die ein oder andere Stadt mit solchen Hinweisen aus der Verantwortung ziehen will.

Wenn draußen gefüttert wird, kannst man nicht vermeiden, dass sich streunende wie auch Nachbars Katzen am Futter bedienen. Nur; und das ist jetzt meine persönliche Meinung, wenn ich eine streunende Katze über eine längere Zeitraum bewusst füttere, zeig ich mich schon durch mein Handeln für diese Tier verantwortlich. Dann muss ich mir auch über die Pflichten dem Tier gegenüber im Klaren sein. Wenn ich das nicht möchte, füttere ich nicht, sondern frag mal in der Nachbarschaft nach, ob sich dort wer um das Tier kümmert oder ich informier den Tierschutzverein. So praktizieren wir es hier in unserer Nachbarschaft und bis jetzt haben wir noch alle Katzen untereinander „aufgeteilt“ – bzw. die Katzen haben uns diese Entscheidung abgenommen.

2007-02-24 02:03:41 · answer #1 · answered by kleines_zotteltier 5 · 0 0

Ich kenn mich zwar nicht mit dem ,,Tierrecht´´ aus aber frag mal bei eurem Gemeindeblatt nach auf welchen paragraphen im Tierschutzgesetz sie sich berufen, anscheinend entfiel er ihnen selber sonst hätten sie ihn ja mit gedruckt oder?

2007-02-24 00:57:50 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Man darf streunende Katzen füttern,streunende Katzen kommen immer wieder zur Futterstelle aber man muss keine Verantwortung für die Katzen übernehmen.Katzen wenn sie gefüttert werden kann es passieren das Sie dann bei einem bleiben.Katzen sind sehr untreu ihren Menschen gegenüber und gehen immer dahin wo es am meisten gibt

2007-02-24 06:58:56 · answer #3 · answered by Ellen E 1 · 1 1

Das stimmt nicht.Wir wohnen in der Hauptstadt,besitzen selber 2 Katzen,aber keine Freigänger.Wenn ich weiss,dass am Friedhofsrand Katzen sitzen und Hunger haben,dann gehen wir schon mal hin und füttern sie.Natürlich sagt mir mein Vertand,dass es nicht richtig ist,da sich die Kätzchen dadurch
schneller vermehren,dennoch kann ich sie nicht hungern sehen.
Bisher hat mich aber auch noch niemand angehalten,dass ich die Wildläufer adoptieren muß.Die lassen sich ja auch nicht fangen.Ich zahle in verschiedene Tierschutzvereine u. a. IFAW und die waren auch schon mal vor Ort(durch meine Aufforderung),wenn sie die Katzen hätten einfangen können,dann wären dieselben zu einem Arzt gekommen um sie zu Sterilisieren und Kastrieren.Anschließend sollten sie dann wieder ausgesetzt werden.Nichts da mit Gebühren zahlen oder Adoption etc..Ja,ja für die armen Geschöpfe wird viel zu wenig getan,aber keiner kann sich die Wohnung zum Tierheim umfunktionieren.Bei mir ist mein Herz für Tiere sehr groß,dehalb versagt da der Verstand.So ist das Leben. mfG

2007-02-24 05:57:10 · answer #4 · answered by SKY 4 · 0 0

Die Gemeindehäuptlinge bedienen sich hier ihres angelesenen Illustriertenwissens um die Mitbürger zu verunsichern und damit indirekt "in die Pflicht zu nehmen". Sie wollen hier die unkontrollierte Vermehrung von Katzen im Dorfgebiet verhindern indem sie den bösen Tierfreunden die "Verantwortung" für die Katzentiere und ihren potentiellen Nachwuchs "auferlegen". Sollte mich nicht wundern, wenn die Gemeindesatzung einen solchen oder ähnlichen Passus enthält, der solche Restriktionen "untermauert".

2007-02-24 02:23:21 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Ich hab jetzt das Tierschutzgesetz mal überflogen, habe aber so nichts gefunden, was das betrifft.
Aber eigentlich würde ich sagen, wenn man eine streunende Katze anfüttert, sollte man auch die Verantwortung für sie übernehmen. Aber niemand ist verpflichtet seine Katze zu kastrieren oder impfen zu lassen (was man natürlich tun sollte, bei Freigängern).
Selbstverständlich rafft man nicht alle freilaufenden Tiere der Umgebung an sich, man bricht sich keinen ab mal in der Nachbarschaft rum zu fragen, ober jemand die neue Katze kennt.

Wenn die eigene Katze von den Nachbarn mitgefüttert wird, sollte man freundlich darauf hinweisen, dass das Tier ein gutes Zuhause hat und auch gut versorgt wird. Wenn das nichts hilft würde ich sagen, die Katze hat Allergien und brauch Spezialfutter. (Wäre bei meiner Katze nicht mal gelogen) :-)

2007-02-24 01:48:26 · answer #6 · answered by ? 5 · 0 0

Das ist mir neu. Würde aber auch beim Gemeindemensch mal nachfragen, was für ein Paragraph das sein soll.
Klar ist aber, dass es nicht ratsam ist, Katzen, die nicht kastriert wild leben zu füttern, weil sie ihr Verhalten ändert und die Katzenpopulation noch schneller wächst.

2007-02-24 01:00:27 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn du herumstreunende Katzen anfütterst,so daß sie ständig wiederkommen,bist natürlich DU dann auch verantwortlich.WER denn wohl sonst???Der Steuerzahler vielleicht?Dann müßt ihr eben Vorkehrungen treffen,daß KEINE anderen Katzen sich über das Futter eurer hermachen.

2007-02-24 06:45:09 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

Stimmt nicht!

2007-02-24 00:51:05 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 1

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