* wenn es die Hausverwaltung/Eigentümer verbieten garnicht.
2007-02-23 07:29:38
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answer #1
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answered by Karlchen * 7
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Man braucht in jedem Fall die Zustimmung der Hausverwaltung.
Diese kann die Bitte eigentlich nicht abschlagen, es sei denn, im Haus existiert ein Kabelanschluss. .
Die Montage der Schüssel muss dann fachgerecht sein und bei Auszug wieder weggenommen werden können ohne Schäden zu hinterlassen.
2007-02-23 12:49:25
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answer #2
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answered by Anonymous
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Es gibt geeignete Balkonhalterungen (www.promarkt.de) und die kann der Vermieter nicht ablehnen es sei denn, es ist eine andere geeignete Montagestelle vereinbart oder gefordert!
2007-02-24 14:55:03
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answer #3
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answered by Anonymous
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Wenn Du mit keinem Hausverwalter, Nachbar
oder Gesetz in konflikt kommen willst,
bist Du hiermit sicher.
http://www.gerdschweizer.homepage.t-online.de/thumb/liegends.jpg
(Liegende Technisat-Schüssel)
Auf Änderungen oder Richtigkeit auf dieser
Fremdhomepage übernehme ich keine Haftung.
2007-02-24 13:12:47
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answer #4
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answered by Mario 4
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Moin, mit einer Geländerhalterung. Nur ohne zu bohren! Mit bohren brauchst du die Erlaubnis von der Hausverwaltung.
2007-02-24 07:49:55
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answer #5
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answered by narrin1 2
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mit Siemens Lufthaken, die hinterlassen keine Spuren.
2007-02-24 04:00:52
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answer #6
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answered by Lalelu 4
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Nicht mit dem Haus und dessen Einzelteile ( Balkongeländer ) verbinden Es geht ganz einfach : ein Stativ erstellen und dies auf den Balkon stellen. Hier kann und darf keiner Meckern, soweit die Schüssel nicht himmelhoch über das Gelander ragt.
Bin selbst in einer Hausverwaltung beschäftigt.
Gruß
Rainer
2007-02-23 16:47:06
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answer #7
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answered by rainer18100 2
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sofern der vermiiter einverstanden ist mit einer art klammer am balkongeländer befestigen oder mit mieinem staiv i. oder eine holzplatte auf den bodenlegen daruf 2 sog. planzringe legen darine metallstange fixeren diese planzringe etw bis zur hälfte mit beton füllen und über den beton nachdem ertrocken ist blumenerde schütten und bepflanzen fertig ist die sache
2007-02-23 13:47:25
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answer #8
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answered by oldshatterhand12 3
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Nicht ohne Genehmigung der Hausverwaltung. Dies kann es verweigern, wenn eine andere Art vorhanden ist das Fernsehprogramm zu empfangen. Sie ist zum Teil aus wegen Vertrag mit einem Kabelanbieter gebunden.
Es gibt nur Ausnahmen, wenn ein Ausländer seinen Heimatsender sehen will und dieser ist nicht im Kabel vorhanden.
2007-02-23 12:58:18
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answer #9
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answered by Sprendlinger 7
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Sie muss nicht sichtbar sein, d. h. innerhalb des Balkons und die Hausverwaltungen haben meist was dagegen, wenn die Hauswände beschädigt werden oder das Balkongerüst.
2007-02-23 12:50:15
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answer #10
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answered by LuckyConny 7
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