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Ist im Zweifamilienhaus bei der Abrechnung laut Heizkostenverordnung die 15%-Abzugsregelung anwendbar, wenn nicht nach Verbrauch (keine Einrichtungen zum Ablesen des Verbrauchs vorhanden), sondern 50% Ölkosten durch Parteien und 50% nach anteiliger Wohnfläche abgerechnet wird?

2007-02-23 04:41:49 · 2 antworten · gefragt von wohni 1 in Gesellschaft & Kultur Multikultur Behinderte

2 antworten

Von dieser Regelung habe ich noch nie gehört.
Aber frag doch am besten beim Mieterverein nach.
Da bekommst Du genaue Auskunft.

2007-02-23 04:46:43 · answer #1 · answered by ? 6 · 1 1

Die 15 % Abzugsreglung gilt sicher für Mehrfamilienhäuser, aber ich glaube, dass es für Einliegerwohnungen nicht gilt.

2007-02-23 20:16:36 · answer #2 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

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