wer hat das recht über leben und tot zu richten? ich denke keiner. wer sich darüber wegsetzt ob ein politischer oder anderer gründ dafür vorlag hat nicht das recht wieder in die gesellschaft aufgenommen zu werden. dabei ist natürlich zu beachten das es vorsätzlich war.
ach ja gegen die totesstrafe bin ich auch, den keiner hat über leben und tot zu richten.
2007-02-22 19:51:21
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answer #1
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answered by Was weiß ich 3
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Ironie an:
Die braunen Mörder aus Mölln haben im Schnitt auch nur 4Jahre erhalten. Aber das waren ja gute Jungs und nicht so eklige Linke oder?
Ironie aus:
Ich denke Menschen die das deutsche Rechtswesen nicht im Ansatz begriffen haben, sollten hier nicht derart hetzerische Fragen stellen nur um zu provozieren.
Guten Tag
2007-02-23 03:03:43
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answer #2
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answered by Roland L 3
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die taten haben sich leider nicht gelohnt. wer aber taten und opfer in eine art preis-leistungs-verhältnis stellt ist meiner meinung nach so pervers wie die damaligen umstände.
2007-02-23 03:15:27
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answer #3
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answered by Anonymous
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Schwachsinn.
2007-02-23 03:05:43
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answer #4
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answered by Anonymous
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Ja, so ist das leider bei uns. Ich denke, daß diese Begnadigungen dazu geeignet sind, schwache Charactere zu Straftaten zu ermuntern, weil ja schon jetzt klar ist, daß die Strafe, so hart sie vielleicht bei der Urteilsverkündung auch klingen mag, nicht sehr hart und keinesfalls dem Vergehen angemessen sein wird!
Ich fürchte, die Signale die sie gesetzt haben, sind den gönnerhaften Politikern selbst nicht klar.
2007-02-23 03:21:32
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answer #5
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answered by Badenixe 7
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denk mal an spanien, da sollen die attentäter 40.000 jahre bekommen. DAS nenn ich rational gedacht!
2007-02-23 03:19:12
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answer #6
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answered by Corry 6
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Es gibt eine gesetzlich festgelegte maximale Strafdauer. So ganz nebenbei: Die Altnazis sind nach dem Krieg (nach der Entnazifizierung) problemlos wieder ins System eingeschleust worden. Die konnten in der BRD richtig Karriere machen, ganz egal, wie viele Menschenleben sie auf dem Gewissen hatten (zumindest unterhalb der Top-Führungsriege.
2007-02-23 03:17:58
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answer #7
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answered by Harald S 4
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Mir wird gleich schlecht bei dieser geschmacklosen Frage.
2007-02-24 11:48:32
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answer #8
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answered by Anonymous
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Richtig!
Rübe ab!
Aber vergiß mir ja nicht den Schleyer posthum zu bestrafen!
Der war überzeugter Nazi und schloß sich schon im Sommer ´33, also direkt nach der MachtüberNahme der SS an.
Und da er schon vor Jenner ´33 HitlerJunge war, kann man durchaus davon ausgehen, daß dieser Eintritt ein freiwilliger war.
Und die SS war, wie wir sicher a l l e wissen, ebenfalls eine TerrorOrganisation, gewissermaßen eine Art Vorreiterin, also die Avantgarde der Tyrannei!
Wie lange hat der eigentlich nach ´45 gesessen?
Doch bestimmt auch 10, 20 Jahre, oder?
Was ich mich immer gefragt habe wenn es mal wieder hieß .......und wieder wurden unschuldige ermordet:
Unschuldig? Beinhaltet dieses Wort nicht auch, daß es auch die Schuldigen gegeben haben muß?
Und jetzt ein entschiedenes Nein:
Ich befürworte keine Morde, ob politisch oder nicht (selbst TyrannenMord halte ich für ein falsches Mittel)!
Mir geht nur diese verfluchte Heuchelei und einseitige Sichtweise auf´n Senkel!
Und nun:
rechten Arm rauf, äääh, linken Daumen runter, äääh, so ähnlich jedenfalls......
2007-02-23 03:45:06
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answer #9
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answered by Anonymous
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Wären es "rechte" gewesen hätten wir wahrscheinlich die Todesstrafe neu einführen müssen, das "Volk" hätte es wohl mit Lichterketten gefordert !!!!! Aber linke werden anders bewertet, denn Schleyer war ja bekanntlich... naja sagen wir mal Fürsprecher für A.H., oder sollte man sagen bekennender Nationalsozialist???
2007-02-23 03:34:56
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answer #10
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answered by alex 2
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