English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Meine frau ist aus estland-ich bin deutscher-muss sie noch eine freizügkeitsbescheinigung haben?

2007-02-22 06:49:56 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Sonstiges - Kultur

4 antworten

eher nein

http://www.aia.hu-berlin.de/int/evz/einschreibung/aufenthalt_html

2007-02-23 03:18:09 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Sie sollte versuchen es zu beantragen,kurz bevor ihr Aufenthaltserlaubnis/genähmigung abgelaufen ist. Hinterher kann sie auch den deutschen Pass(Einbürgerung) beantragen.Um eine Freizügigkeitsbescheinigung zu beantragen braucht sie nur 2 Passfotos.Bei der Ausländerbehörde,wird ihr Reisepass aber dafür kurz abgenommen. Die Becheinigung,sollte sie dann nach ungefähr 2 Wochen bekommen.

2007-02-25 18:59:28 · answer #2 · answered by nimoot22 2 · 0 0

Da habe ich noch nie etwas von gehoehrt!

2007-02-25 01:40:43 · answer #3 · answered by buschorn63 6 · 0 0

Das Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern ist in der Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 neu geregelt. Es regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen (§ 1 FreizügG/EU).
Ich würde sagen, einfach in der Botschaft, Konsulat nachfragen.
Ronny

2007-02-23 03:25:19 · answer #4 · answered by rronny 7 · 0 0

fedest.com, questions and answers