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14 antworten

müßte bei 6 Monaten liegen soweit ich weiß

2007-02-22 05:57:11 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 1

Wie im Arbeitsvertrag vereinbart. Ansonsten gelten immer die neuesten Gesetze. Liebe Grüße:-)

2007-02-25 18:22:37 · answer #2 · answered by Dharma 4 · 0 0

Genau wie bei allen anderen Kündigungsgründen. Genaueres steht im Anstellungsvertrag bzw. im Tarifvertrag!

2007-02-24 06:34:52 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Wo finden sich Kündigungsfristen?

Kündigungsfristen können in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein. Enthält Ihr Arbeitsvertrag aus Arbeitnehmersicht günstigere, d.h. längere Kündigungsfristen, dann geht der Arbeitsvertrag den Kündigungsfristen vor, die in einem auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sind.

Wo lang sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?

Sind weder in Ihrem Arbeitsvertrag noch in einem auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag Kündigungsfristen geregelt, gilt § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese Vorschrift lautet:
"§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als zwanzig Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber."

Wie sich aus § 622 BGB ergibt, können Sie als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis stets mit einer Frist von vier Wochen entweder zum 15. oder zum Monatsende kündigen (§ 622 Abs.1). Im Unterschied dazu gilt diese Frist zwar zunächst auch für Kündigungen Ihres Arbeitgebers, doch verlängert sich die für ihn geltende Frist sich im Laufe der Zeit immer mehr, je länger das Arbeitsverhältnis dauert (§ 622 Abs.2).

Eine kürzere Kündigungsfristen von zwei Wochen gilt während einer vereinbarten Probezeit (§ 622 Abs.3: 2 Wochen). Darüber hinaus sind verkürzte Fristen aufgrund von Tarifverträgen (§ 622 Abs.4) zulässig sowie bei einzelvertraglicher Vereinbarung unter den strengen Voraussetzungen des § 622 Abs.5 möglich.

2007-02-23 13:43:32 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Dein Arbeitsvertrag sollte eine verbindliche Regelung enthalten.
Dein Arbeitgeber hat bei betriebsbedingter Kündigung eine Sozialauswahl zu berücksichtigen. Falls ihr einen Betriebsrat habt, hat es einen Sozialplan gegeben? Lass Dir diesen erklären, falls es so ist.
Du mußt evtl. eine Kündigungsschutzklage anstrengen - lass das beim Arbeitsamt prüfen - sobald Du Deine Kündigung hast, musst Du sowieso dorthin und Dich vorweg & rechtzeitig arbeitslos melden, sonst kann es zu einer Sperre kommen.

2007-02-22 14:23:50 · answer #5 · answered by Displicentia 6 · 0 0

Bei begründetem Arbeitsmangel !
Kann die Kündigunszeit mit der Abfindung auf null gesetzt werden!!"Aber Achtung" Deine Abfindung wird im fall von Arbeitslosigkeit angerechnet ! (Das heist Du bekommst 9Monate
kein Arbeitslosengeld!)

2007-02-22 14:21:06 · answer #6 · answered by günter h 3 · 0 0

Soweit mir bekannt ist, bis 10 Jahre, 3 Monate Kündigungsfrist
darüber hinaus 6 Monate und ab 25 Jahren, sogar 1 Jahr

2007-02-22 14:15:01 · answer #7 · answered by Pitt 2 · 0 0

Ich wurde gerade nach 7 1/2 jahren gekündigt. Die kündigungszeit müsste drei monate betragen ohne vertrag zwei.
Wichtig ist das du kündigungsschutzklage einreichst, wenn kein sozialer vergleich vom chef durchgeführt wurde.
Dann solltest du einen vergleich erwirken aus dem dein chef nicht unter einer summe, die wie volgt gerechnet wird( Nettogehalt x Beschäftigungsjahre) rauskommt. Findet keine klage statt obwohl dein chef keinen sozialen vergleich gemacht hat kann man mit einer drei monatigen sperre vom arbeitsamt rechnen. Ich hoffe ich konnte helfen

2007-02-22 14:11:17 · answer #8 · answered by nika1976 2 · 0 0

kuendigungszeit ist gesetzlich bei deinen 11 jahren 6 monate den vertraege muessen gesetzlich sein.wenn dein vertrag was anderes sagt gibj es das arbeitsgericht.

2007-02-22 14:10:47 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Da würde ich wirklich im arbeitsvertrag nachschauen. Bei der Abfindung gilt die Faustregel: Je ein halbes bruttomonatsgehalt (vom aktuellen gehalt) pro jahr betriebszugehörigkeit.

Bei 2500 euro Brutto wären das in deinem Fall also 13750 euro brutto.

2007-02-22 14:06:35 · answer #10 · answered by killerninchen 1 · 0 0

Vom Gesetz her ein halbes Jahr, aber schau in Deinen Arbeitsvertrag - der gilt.

2007-02-22 14:00:28 · answer #11 · answered by Akbar 6 · 1 1

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