- Konnten Notverordnungen machen, also Gesetze in Kraft treten lassen, wenn es "Not" gab, "Not" war aber nicht definiert und es wurde teilweise sehr viel als "Not" ausgelegt...
- Er konnte den Reichstag auflösen
- Er konnte Präsidialregierungen von seinen Gnaden einsetzen... die also nur durch ihn regieren konten... (was durch die ersten 2 Punkte zustande kam)
2007-02-21 06:18:16
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answer #1
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answered by menschliches.wesen88 6
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1.Sie konnten den Reichstag auflösen.
2.Sie konnten den Reichskanzler ernennen und entlassen.
3. Sie hatten die Befehlsgewalt über die Reichswehr.
4. Sie konnten Notverordnungen in Kraft treten lassen.
2007-02-21 07:30:44
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answer #2
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answered by Anonymous
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Die mit der grössten politischenTragweite waren die Ernennung des Reichskanzlers und die Auflösung des Reichstags.
2007-02-23 02:05:42
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answer #3
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answered by Christian 7
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Gemäß Artikel 43 der Weimarer Verfassung wurde der Reichspräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Die Amtszeit betrug sieben Jahre, wobei mehrfache Wiederwahl zulässig war. Für das Amt kandidieren konnten deutsche Staatsbürger, die das 35. Lebensjahr vollendet hatten.
Palais des Reichspräsidenten in BerlinIm Gegensatz zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland hatte der Reichspräsident nicht nur repräsentative Aufgaben, sondern konnte durch die Auflösung des Reichstags (Artikel 25) und durch Entlassung und Ernennung des Reichskanzlers (Artikel 53) direkten Einfluss auf die Politik nehmen. Außerdem besaß der Reichspräsident durch Artikel 48 der Verfassung - den so genannten Notstandsparagraphen - im Zweifelsfall eine große Machtfülle ("Diktator auf Zeit"). Zwar konnten die Maßnahmen aufgrund des Art. 48 - ursprünglich nur für wirkliche Ausnahmesituationen gedacht - vom Reichstag aufgehoben werden, dem konnte der Reichspräsident aber durch die vorherige Auflösung des Reichstags zuvorkommen. Weiterhin war der Reichspräsident Oberbefehlshaber über alle Streitkräfte (Artikel 47). Auf Grund seiner umfangreichen Befugnisse wird der Reichspräsident auch als Ersatzkaiser angesehen.
Die de facto starke Stellung des Reichspräsidenten hat aber vor allem mit der faktischen Schwäche des Parlaments und der sich aus ihr ergebenden Schwäche des Reichskanzlers zu tun. Im Reichstag fanden sich nur selten absolute Mehrheiten der konstruktiven, demokratischen Kräfte. Das Parlament war in eine Vielzahl von Parteien zersplittert. Diese Parteien, die im Kern noch aus dem Kaiserreich stammten und es nicht gewohnt waren, Verantwortung für die Regierungsbildung zu übernehmen, waren keine Volksparteien, sondern meist an bestimmte Klientelgruppen gebunden. Sie waren daher nur begrenzt bereit, die Kompromisse einzugehen, die in einem parlamentarischen System unumgänglich sind. Zudem gab es bis in die eigentlich die Republik tragenden Parteien der so genannten Weimarer Koalition hinein Kräfte, die der parlamentarischen Demokratie skeptisch gegenüber standen. So kamen keine kontinuierlichen Mehrheiten zustande, die eine stabile Reichsregierung hätten tragen können. Wäre dies anders gewesen, hätte der Reichskanzler und die von ihm ausgewählten Reichsminister, deren Gegenzeichnung für die Gültigkeit aller Anordnungen des Reichspräsidenten notwendig war (Art. 50), dem Reichspräsidenten ohne weiteres Paroli bieten können.
Dass dies prinzipiell möglich gewesen wäre, beweist Österreich: Dieses Land hatte 1929 seine Verfassung nach deutschem Vorbild geändert, sodass der österreichische Bundespräsident formal gesehen mehr oder weniger dieselben Befugnisse erlangte wie der Reichspräsident. Und diese Verfassung gilt im Kern heute noch. Trotzdem hat der Bundespräsidenten aufgrund der stabilen Mehrheiten im Nationalrat wie sein deutscher Amtskollege in der Praxis lediglich eine repräsentative Stellung und ist weitgehend ohne Einfluss auf die Politik der vom Nationalrat getragenen Bundesregierung.
Es ist auch zu beachten, dass in der Weimarer Zeit bis weit in die politische Mitte die Auffassung vertreten wurde, der Präsident habe eher noch zu wenig Macht, um die Schwächen des (damaligen) parlamentarischen Systems auszugleichen. Diese Tendenz gab es auch in anderen Ländern, wo sie jedoch häufig zu sehr autoritären Lösungen geführt hat (z.B. in Polen).
2007-02-21 08:38:03
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answer #4
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answered by Leony 7
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Die Benennung des Reichskanzlers und die Beauftragung desselben zur Bildung einer Regierung.Und dessen Entlassung.
2007-02-21 06:16:48
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answer #5
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answered by Anonymous
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wenn du alle seine sonderrecht zusammen nimmst konnte er eigentlich grob gesagt machen was er wollte und was ihm ganz persönlich beliebte...
2007-02-21 06:22:02
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answer #6
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answered by tollkirsch 4
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