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ich habe einen rennvergaser bei ebay gekauft, der aber nicht bei meinem motorrad passt, obwohl ich so eins habe, wie in der artikelbeschreibung steht. der verkäufer schreibt, dass es keine rückname gibt...

wer ist jetzt da im recht???

2007-02-20 23:19:34 · 16 antworten · gefragt von Anonymous in Computer & Internet Internet

16 antworten

Du bist im Recht, da hier der Artikel derart falsch beschrieben wurde, dass der Käufer (also Du) diesen nicht verwenden kann. Jetzt musst Du selbst abwägen, ob es den Schritt zum Anwalt wert ist, je nachdem was Du für das Teil hingeblättert hast. Druck Dir sicherheitshalber auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aus.

2007-02-20 23:24:07 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

das meiste was hier steht ist leider falsch. Es ist wie Katrin und Nobilly schreiben.

Die Artikelbeschreibung ist eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn er sagt, dass der Artikel für ein bestimmtes Motorrad passt, und es passt nicht, dann fehlt dem Artikel diese Eigenschaft. Fehlen einer zugesichterten Eigenschaft berechtigt zum Rücktritt vom Kauf. Er muss den Vergaser auch als Privatperson zurücknehmen.

Wenn der Artikel richtig beschrieben war und nur Dein Motorrad ein bisschen anders ist, dann kannst Du den Kauf höchstens wegen Irrtum anfechten. Das wird aber schon mühsamer.

Du müsstest ihm den Vergaser zurückschicken, darin Deinen Rücktritt erklären und dann das Geld einfordern, ggf. einklagen.Du solltest Dir überlegen, ob Du den Ärger willst oder den Vergaser nicht lieber selber über ebay weiterverkaufst. Vielleicht könnt Ihr Euch aber auch einigen?

Mit Gewährleistung oder Fernabsatzgesetz hat das Ganze überhaupt gar nichts zu tun.

2007-02-21 07:56:20 · answer #2 · answered by Raik 7 · 3 0

kommt darauf an. wenn die beschreibung des verkäufers falsch war dann muss er das teil zurücknehmen. wenn du den falschen typ vergaser gekauft hast dann bist du schuld und hast pech gehabt.
dann stell den vergaser wieder bei ebay rein.

auf jeden fall solltest du dir die auktion und alle schriftlichen vorgänge ausdrucken um im härtefall alles deinem anwalt geben kannst.

2007-02-21 07:38:02 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

Bitte melde diesen Vorfall unter dieser Internetadresse an Ebay:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?InrCreateDispute

2007-02-21 07:26:49 · answer #4 · answered by Tobias 7 · 2 0

also Recht hin oder Recht her
wenn er privat verkauft hat kannst Du nichts machen ,was nicht mit viel Ärger für Dich verbunden ist
Du kannst aber beobachten ob der Verkäufer
in den letzten 4 Monaten viel verkauft hat dann ist er nämlich als Händler zu werten und er kann schreiben was er will er muß die Ware dann zurücknehmen
Händler ist der der über länger zeit verkauft um Gewinne zu erzielen
das können natürlich auch andere Waren sein.

ist es jedoch wirklich privat dann Versuch eine Einigung mit dem verkäufer
wenn das nichts bringt
Verkauf das Teil selbst weiter und kauf Dir ein teil das paßt
sonst liegt der Ärger in keinem Verhältnis zum Wert des Artikels

2007-02-21 07:56:38 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Du kannst darauf HOFFEN das er das Teil zurück nimmt, auf Grund seiner falschen Beschreibung. Aber ich hatte so ein Fall auch schon bei Ebay ( da wurde einfach ein Markenname benutzt obwohl es nur ähnlich ist! ) und das Ende vom Lied war, das der Verkäufer meinte er hat es nicht nötig ( ganz zu schweigen vom Porto was du dann ja in doppelter Ausführung zahlen müsstest.

Du kannst aber bei Ebay Käuferschutz beantragen, ist allerdings sehr langwierig und du bekommst nur ein Teil der Summe erstattet!

Aber rein theoretisch bist Du im Recht und wenn du dir das antun willst, schalte einen Anwalt ein! ( Manchmal langt schon ein einfaches Schreiben vom Anwalt und der Verkäufer gibt klein bei...aber du hättest erst einmal die Anwaltskosten )

2007-02-21 07:46:06 · answer #6 · answered by kiki-G 6 · 1 0

Wie meine Vorredner schon gesagt haben, ist hier abzuwägen, ob der Verkäufer hier als Händler oder Privatperson aufgetreten ist. Als Händler ist er gesetzlich verpflichtet, das Teil zurückzunehmen, was sie auch wissen und daher denke ich, dass Dein Verkäufer eine Privatperson ist. Hier sieht die Lage folgendermaßen aus. Im Normalfall haftet man als Privatperson nicht, aber in Deinem Fall ist es ja so, dass der Artikel falsch ausgeschrieben wurde und Du mit dem Teil so nichts anfangen kannst. Daher liegt hier der Fehler beim Verkäufer. Hätte er den Artikel richtig ausgeschrieben, hättest Du ihn ja nicht gekauft, weil er ja nicht zu Deinem Motorrad passt. Sollte der Fall so liegen, hast Du das Recht, das richtige Teil (wie bei Ebay ausgeschrieben) oder Dein Geld zurückzufordern. Hier ist die Gesetzeslage eindeutig. Den mit Abschluss der Auktion wird eine Kaufvertrag abgeschlossen. Somit hat Du die gleichen Rechte wie aus einem Kaufvertrag.

Um erstmal Kosten zu sparen, würde ich Dir auch empfehlen erst einmal Ebay zu kontaktieren, die werden auch erstmal versuchen, dass der Verkäufer sich dazu äußert. Sollte er sich immer noch weigern, müsstest Du Dich noch mal anwaltlich beraten lassen.

Ich wünsch Dir viel Glück.

2007-02-21 07:41:44 · answer #7 · answered by katrin281280 3 · 1 0

War es eine Auktion hast Du das Teil ersteigert und gut is. War es ein Kauf gilt das Fernabsatzgesetz.

2007-02-21 07:23:29 · answer #8 · answered by wurzelfreund 4 · 1 0

Er ist im Recht.
Es sei denn, er hat eine falsche Beschreibung abgegeben.

2007-02-21 07:23:26 · answer #9 · answered by Akbar 6 · 1 0

wenn es ein händler ist, hast du das recht auf rückgabe.

bei privat ist das etwas schwieriger, da hat man meist schlechte karten.

2007-02-21 07:22:50 · answer #10 · answered by maxi 4 · 1 0

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