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Habe im Jahre 1999 eine ETW mit einem ausbaufähigenm Dachgeschoss darüber gekauft und auch so beim Notar unterschrieben. Weil ich damals sehr ungeduldig war und das Geld nach der ersten Planung knapp wurde, startete ich sofort mit Freunden den Innenausbau von ca. 60 qm mit Dachloggia ohne eine Nutzungsänderung bzw. einen Bauantrag zu stellen.

Für die Eigennutzung dachte ich kein Problem. Heute muss aus berufl. Gründen die Wohnung aufgeben und will sie veräußern welches heute wg. der fehlenden Genehmigungen schwer fällt. Insgesamt ist eine Fläche von ca. 100qm vorhanden und der normale Preis liegt bei ca. 95 Tsd.

Jetzt möchte ich die Wohnung entweder mit einem riesigen Nachlass verkaufen oder nachträglich eine Baugenehmigung/Nutzungsänderung beantragen. Kann mir jemand helfen und sagen wie ich vorgehen soll.

P.s. Eines ist mir mittlerweile klar geworden ! Nie wieder !
Deshalb bitte nur ernst gemeinete Hilfestellungen, weil hiervon eine
Existenz abhängt. DANKE

2007-02-20 21:41:53 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

4 antworten

Da Du ein seh schwieriges rechtliches Problem hast, würde ich den Weg zum Anwalt gehen. Der kann sicherlich weiter helfen. Da die Genehmigungen fehlen, wird es schwierig sein, diese nachträglich beim Bauamt zu bekommen. Wenn, dann bestimmt nur gegen ein Bußgeld. Aber ich denke, dass wird auch nicht in Deinem Sinne sein. Auf jeden Fall liegt erstmal ein sog. Sachmangel vor. Vom Bundesgerichtshof gibt es eine Entscheidung aus dem Jahr 1991(BGHZ 114, 260-263 ), dort hat jemand seinen Trockenspeicher ohne Genehmigung ausgebaut."Ist in einem verkauften Hausgrundstück ein Trockenspeicher ohne erforderliche Baugenehmigung zu Wohnraum umgebaut worden, so liegt unabhängig von der Frage, ob die Umgestaltung nachträglich genehmigungsfähig ist, ein Sachmangel schon deshalb vor, weil bis zur Genehmigung die Baubehörde die Nutzung des Wohnraumes untersagen kann". Daraus ergibt sich allerdings auch, dass eine nachträgliche Genehmigug möglich ist. Allerdings haben sich die Baugenehmigungsverfahren in den letzten Jahren in vielen Bundesländern geändert, so dass für viele Umbauten keine Genehmigungen mehr notwendig sind. Das könnte sich auch auf die Baumaßnahmen vor 7 Jahren beziehen.Besser einen Anwalt konsolutieren und die Sache besprechen. Viel Erfolg!

2007-02-20 22:25:18 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 1

Am besten fragst Du einen örtlichen Architekten oder allenfalls Bauingenieur, wie das konkrete Vorgehen betreffend nachträglicher Genehmigung wäre.

Immerhin ist die Tatsache "ausbaufähig" im Vertrag festgehalten, und die übrigen Eigentümer können Dir nach so vielen Jahren Kenntnis sicher auch keine Probleme bereiten.

Ausserdem: wenn Du das Risiko eingehen willst, wo liegt denn das Problem beim Verkauf "einfach so" - meines Wissens verlangt weder ein Notar noch ein Käufer einen Beleg für die Genehmigung. Das weiss ja offiziell niemand, dass das nicht von vornherein so geplant war, oder sehe ich hier etwas falsch?

2007-02-21 07:27:08 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 2 1

hört sich sehr kompliziert an, ist es aber nicht.
Verkaufge die 'Wohnung einfach so wie sie jetzt ist.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird ja wissen, das das Wohnraum ist und in der Teilungserklärung wird es auch festgehalten sein das du berechtigt warst es zu Wohnraum auszubauen. Dementsprechend wirst du auch an den Kosten beteiligt werden... denke ich jetz einmal..
Das die Gemeinschaft bei einem Ausbau nicht mitspielt ist das größere Problem.. aber das ist ja hier schon gelöst. Beauftrage einfach einen Architekt mit der Ersteellung einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung, die dann eingereicht wird. Sollte genügen.Viel Erfolg

2007-02-21 06:12:52 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 1

Da kann nur ein Architekt helfen.

2007-02-21 06:08:56 · answer #4 · answered by reikianer 4 · 0 1

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