Laut GG ( Grundgesetz ) Art 146 : Auszug ...... Das GG .....verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wir haben keine Verfassung nur ein GG. Warum dürfen wir dann nicht über die EU-Verfassung abstimmen wie Frankreich?
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Unsere Regierungen wollten es bisher nicht und verhindern es weiterhin!
Sehr interessante Infos zur EU-Verfassung gibt es hier :
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http://www.dirk-jung.eu/gesetzegegenmenschenrechte/index.html
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Leute, schaut Euch das an und Ihr begreift die Welt nicht mehr.
Das ganze zeigt offensichtlich Paralellen zu den Ermächtigungsgesetzen von 1936 durch das III Reich
Erbitte Lösungsvorschläge !!
2007-02-20
04:57:33
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gefragt von
hariboman69
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Politik & Verwaltung
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