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Eine Bekannte von mir hat vor 1 Monat eine sehr teure und komfortable Wohnung bezogen. Nun muß die ganze Wand aufgerissen werden, da Rohre feucht sind, mit Grünspan voll bedeckt sind und starker Schimmelgeruch vorhanden ist (Haus Baujahr 1997 !!). Rohre sollen ausgetauscht werden und 3 Wochen lang ein Trockengenerator aufgestellt werden (also ein Gerät, das das Mauerwerk trocknen soll.) Abgesehen von der starken Geruchs- und Lärmbelästigung kann sie das Bad nicht benutzen. Sie hat noch ein Gästebad, aber wesentlich kleiner und es ist ja nun auch nicht Sinn der Sache, auf Luxus, wenn man ihn denn bezahlt, zu verzichten.

Weiß jemand, wie hoch sie die Miete kürzen kann? Ist sonst noch irgendetwas möglich, denn im wahrsten Sinne des Wortes stinkt die Sache zum Himmel....

2007-02-20 04:53:47 · 11 antworten · gefragt von Etobicoke 2 in Haus & Garten Wartung & Reparatur

11 antworten

Ich sprech auserfahrung ich musste auch 2 wochen einen aufstellen,das ding muss 24std laufen und ist sehr nervig vom geräuschpegel.Wenn sie aber eine Mietwohnung nutzt sollte sie auf den Zählerstand achten wenn er in betrieb genommen wird, sie bekommt es ersetzt vom vermieter,und ihr stromanbieter kann sie nicht hochstufen. wenn es jetzt allerdings so übel riecht ich denke könnte sie bis 25% kürzen ,allerdings sollte sie einen anwalt beauftragen ,der die 25 % verwaltet...... ich drück die daumen für deine Freundin

2007-02-20 05:28:40 · answer #1 · answered by Lady C 5 · 1 0

Probier es mal mit "www.morgenweb.de/ratgeber/haus_und_garten/mietminderung.index"

2007-02-20 15:35:50 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Sich beim Mieterschutzbund erkundigen oder einen Anwalt befragen. Mit dem Hauswirt würde ich die Sache aber erst einmal bereden, wie er sich dazu stellt. Er müßte ja auch die Kosten für die Reparatur tragen.

2007-02-20 13:02:29 · answer #3 · answered by Ginetta 7 · 1 0

Sie darf nicht sofort die Miete mindern. Sie muss zunächst schriftlich auf den Mangel hinweisen und eine Mängelbeseitigung verlangen. Dazu muss eine Frist gesetzt werden. Fruchtet das nichts, muss am besten ein Anwalt ernuet eine Frist setzen mit Androhung der Mietminderung ab einem festzusetzenden Datum. Erst dann kann die Miete gemindert werden. Ein guter Anwalt verfügt hier über die richtigen Prozentsätze.

2007-02-21 05:20:43 · answer #4 · answered by sonne_sommerwind 5 · 0 0

Mietminderung ist in erster Linie gedacht, wenn der Vermieter die Reparatur nicht ausführen lässt. In diesem Fall ist es wohl ein Versicherungsschaden da eine Wasserleitung undicht ist. Spreche mit dem Vermieter, wieviel Du abziehen kannst. Die Kosten werden von der Versicherung übernommen. Das kann bis zu 100% sein, wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist. Sei aber vorsichtig, wenn Du von Dir aus zuviel abziehst, kann das, wenn 2 Monatsmieten überschritten werden zu einer fristlosen Kündigung führen. Denke daran, Reparaturen müssen geduldte werden. Einen richtigen Wert kann nur ein Richter festlegen, alles andere sind nur Richtwerte.
Deshalb ist eine Absprache mit dem Vermieter günstiger, aber auch Verhandlungssache.

2007-02-21 03:56:29 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

ich würde aus der Wohnung wieder ausziehen wegen Schimmel und ´Schadensersatz für den Umzug etc. verlangen.

Ansonsten geht die Mietminderung nach den Räumen und nach der noch Möglichkeit der Nutzung und der BEeinträchtigung der törung.
.
Also Bruttomiete durch Quadratmeter teilen und die Quadratmeter und Preis den Räumen zuordnen.
Beispielsweise kostet die Wohnung mit 90 qm 900 € warm. Das Wohnzimmer hat 20 qm und kostet dem entsprechend 200 € und kann nicht genutzt werden, weil dort gebaut wird = voller Abzug von 200 €. Das Schlafzimmer hat Geruchsbelästigung und es kann darin nicht geschlafen werden = voller Abzug. Das Bad kann genutzt werden aber mit Belästigung Abzug ??? evtl. 30 % des ausgerechneten Preises für dieses Zimmer etc.
Wenn in der WOhnung nciht ewohnt werden kann, dasnn Kosten des Hotels - muß aber vorher schriftlich angemeldet .werden
Aber alles am besten mit REchtsanwalt oder REchtsberatung vom Mieterverein

2007-02-21 02:49:05 · answer #6 · answered by Lalelu 4 · 0 0

Ganz schnell Mitglied beim Mieterschutzbund werden.

2007-02-20 14:28:29 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Mindestens 75-80%, sofern sie überhaupt drin wohnen bleibt. Denn die Einschränkungen beziehen sich ja nicht nur auf die Nicht-Nutzung von Teilflächen, sondern es entstehen auch Lärm, Staub und Dreck. Durch den Trockengenerator sind zudem nicht unerhebliche Stromkosten zu erwarten.
Im Grunde steht Deiner Bekannten eine akzeptable Ersatzbleibe zu, denn die Sperrung betrifft ist ja nicht nur den eigentlichen Schaden.
Nach der Sanierungsaktion sollte Sie ausserdem die Bestätigung des Vermieters verlangen, dass die Sanierung erfolgreich war und weitere Gesundheitsrisiken auszuschliessen sind, ggf. per Gutachter.

2007-02-20 13:18:26 · answer #8 · answered by Kathryn 2 · 0 0

Nach der Schilderung sind ca. 20 % mind. möglich für die Dauer der Reparaturarbeiten.

Um aber einem langen Auseinandersetzung vorzubeugen, würde ich versuche, eine Einigung mit dem Vermieter herbeizuführen.

Sollte das nichts nutzen, sollte man den Mieterschutzbund hinzuziehen( wenn man Mitglied ist).

Hier mal ein Link, der interessant sein kann.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm

2007-02-20 13:00:50 · answer #9 · answered by polarfuchs 6 · 0 0

30-40%

2007-02-20 13:00:42 · answer #10 · answered by Jürgen D 5 · 0 0

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