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Hallo
Irgendwann trifft es jeden nun mich meine lebensgefährtin hat sich nun nach 7 Jahren getrennt von mir unseren 2 Jährigen Sohn (Gemeinsames Sorgerecht)kann ich sehen besuchen und holen wie ich möchte so der stand der dinge jetzt......Nun hat sie jemanden kennengelernt der gleich 700km weit weg wohnt und spielt mit dem gedanken sich dort arbeit zu suchen und zu ihm zuziehen.....Da ich HartzIV Empfänger bin kann ich es mir nit leisten aller 14 tagen dann mein kind zu holen/bzw zu sehen was ihr aber anscheint egal ist da sie mir mit dem spruch kahm ich finde schon irgendwie ein weg :(
Meiner Meinung nach bedarf es meiner Einedeutigen Zustimmung das sie dorhin ziehen darf wegen dem Sorgerecht Ihre Antwort: Nein Brauch ich nicht
Und nun??

2007-02-20 00:29:15 · 11 antworten · gefragt von jrl159 1 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

11 antworten

Hallöchen,

wenn der Elternzteil, bei dem das Kind ständig lebt umziehen will, so wird entscheident sein, ob dadurch der Kontakt zu dem anderen elternteil erschwert. wird.
der besuchselternteil jedoch, darf umziehen, ohne Rücksicht auf die bedürfnisse des Kindes zu nehmen.

teilen sich die Eltern das Sorgerecht so darf keiner einfach umziehen.

Lass dir das nicht gefallen, wenn dir was an deinem Kind liegt kämpfe darum Ich drücke dir die Daumen

2007-02-20 00:44:18 · answer #1 · answered by sternschnuppe 6 · 1 1

Nein, das braucht sie wirklich nicht. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht da ihr nicht verheiratet seit. Sie will ein neues Leben anfangen und du kannst ihr nicht verbieten wegzuziehen. Sorry, aber du wirst dann wohl umziehen müssen, wenn dir dein Kind wichtig ist. Noch spielt sie ja nur mit dem Gedanken. Es muss also nicht dazu kommen. Warte doch erst mal ab, bevor sich die Fronten verhärten.
.

2007-02-20 08:41:40 · answer #2 · answered by Sunora 7 · 7 1

Wenn ich das so richtig verstehe, hast du keinen wichtigen Job, der dich an deinem jetzigen Wohnort festhält. Sofern also keine anderen zwingenden Gründe vorliegen, warum ziehst du nicht in Betracht, selbst umzuziehen und die Distanz auf diese Weise wieder zu verringern. Das hätte vielleicht auch den schönen Nebeneffekt, dass du im neuen Ort einen Job findest und selbst ein neues Leben beginnen kannst! Zum Wohle meines Kindes würde ich mir das echt überlegen...

2007-02-21 13:30:45 · answer #3 · answered by Sandy 3 · 2 0

geh zu gericht und beantrage eine unterstützung!
die geben dann nummern von anwälten heraus, die dann die verfügungen auf den weg bringen können, nur beeilen mußt du dich.
wenn sie umgezogen ist,dann ist der zug abgefahren.
bis eine woche vorher ist es noch zu stoppen!

2007-02-22 10:03:47 · answer #4 · answered by dornesblut 2 · 0 0

Wow,das ist mal ne interessante Frage, würde mich aber da mal beim Jugendamt oder Anwalt erkundigen um 100% genau zu wissen wie sich das verhält.
Ich denke aber ,man kann niemandem verbieten weg zu ziehen.

2007-02-21 18:51:50 · answer #5 · answered by nusstoertchen 5 · 0 0

du mußt dich mit der Sache abfinden das sie weg zieht und ein neues leben beginnt.Ich hoffe für dein Kind das du einen weg finden wirst in zu sehen.

2007-02-20 10:21:21 · answer #6 · answered by tomjan 2 · 1 1

Also ich weiss von meiner besten freundin das sie nicht weg ziehen durfte und das auch vom gericht so fest gelegt worden ist ich kann dir aber leider die begründung garnicht sagen. Geh doch mal zum Jugendamt oder zum Anwalt und erkundige dich da.Für die anwaltskosten gibt es ja diese hilfe wo das bezahlt wird. Versuche es aber erst im netten zu klären bevor sich das alles verhärtet ist ja dann auch nicht zum wohle des kindes.

2007-02-20 08:49:36 · answer #7 · answered by bigmama22222 5 · 1 1

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, darf sie nicht einfach umziehen, dazu braucht sie deine Zustimmung. Ich würde auf jeden Fall das Jugendamt anrufen, da gibt es genaue Auskunft, was du nun tun kannst. Die helfen dir da weiter.

2007-02-21 12:25:30 · answer #8 · answered by kerstin_spo 2 · 0 1

ich würde an deiner stelle einen anwalt konsultieren und evtl.. vor gericht gehen. in bestimmten fällen kann das gericht den wegzug verhindern. die da die genauen voraussetzungen sind weiß ich allerdings nicht.

2007-02-20 08:37:25 · answer #9 · answered by poni7880 3 · 0 1

Also ich kenn es auch so, das Sie Deine Unterschrift benötigt wenn Sie soweit entfernt weg ziehen will. Aber das muß in Deiner Situation jemand anders entscheiden. Wende Dich doch mal ans Jugendamt oder an das zuständige Gericht. Die können Dir dann die richtige Antwort geben. Nur hole mehrere Antworten ein.

2007-02-20 09:52:31 · answer #10 · answered by Thomas S 3 · 0 2

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