das Kind muss sich entscheiden welche Staatsangehörigkeit es haben will, sobald es den ersten eigenen Personalausweis bekommt
2007-02-19 22:13:49
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answer #1
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answered by little hawk 6
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On diesem Fall ein deutscher Ausweis: in Deutschland geboren, Mutter Deutsche. Anerkennung der Vaterschaft erlaubt auch die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Da reicht dann wohl der Gang zu einem türkischen Konsulat und hoffentlich kostet das nicht so viel, die lange, lange Wartezeit, naja, Zeit ist manchmal relativ...
Wenn Kinder im Ausland geboren sind und einer der Partner Deutsch ist wird die ganze Sache noch koplizierter.
2007-02-20 21:58:50
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answer #2
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answered by Anonymous
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Früher war es der Ariernachweis, heute ist es die Geburts- und Abstammungsurkunde! Der Ausweis bestimmt sich nach der Geburt des Kindes. Also in welchem Land das Kind geboren wurde!
2007-02-20 11:51:52
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answer #3
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answered by ckastius 3
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Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr kann das "Kind" (bzw. der junge Erwachsene) zusätzlich die türkische Staatsbürgerschaft beantragen, müsste aber dann in der Türkei den Wehrdienst ableisten, oder sich "freikaufen".
Meine persönliche Meinung ist: Ein deutscher Pass ist mehr wert als Gold. Man kann damit überall hin reisen. Mit einer zweiten Staatsbürgerschaft (außer der US-amerikanischen) handelt man sich nur Probleme ein.
Hätte z.B. Murat Kurnaz vor seiner Reise nach Pakistan sich einen deutschen Pass besorgt, wäre die ganze Diskussion überflüssig. Der deutsche Pass stand ihm zu; er hätte nur ein paar Monate warten müssen.
2007-02-19 22:54:17
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answer #4
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answered by Lucius T Fowler 7
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eventuell ja, aber das kannst du im türkischen konsulat klären, das kind kann bis zum 21 lebensjahr 2 staatsangehörigkeiten besitzen, dann muss er sich entscheiden, ich würde nicht die türkische nehmen /hat man keine vorteile) und wenn es ein junge ist dann erst recht nicht dann muss er in der türkei wehrdienst machen, oder ca. 5000€ zahlen das er nur 1 od. 3 monate wehrdienst machen muss.............usw......., lass die deutsche staatsbürgerschaft!!!
2007-02-19 22:22:49
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answer #5
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answered by Anonymous
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das Kind kann danach beide Staatsangehörigkeiten in Anspruch nehmen..
2007-02-19 22:18:46
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answer #6
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answered by ? 6
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Das Kind bekommt den Ausweis des Landes wo es geboren wurde .
2007-02-21 23:19:01
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answer #7
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answered by arenaxx 3
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das Kind ist und bleibt zunächst deutscher Staatsbürger, denn die Mutter ist Deutsche.
Ob das Kind jetzt auch noch (zusätzlich) die türkische Staatsbürgerschaft erhalten hat oder erhalten kann, musst Du beim nächsten türkischen Konsulat oder der türkischen Botschaft klären.
Im Falle einer deutschen Mutter oder eines deutschen Vaters muss sich das Kind auch nicht später für eine der zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden. Es behält dann beide Staatsangehörigkeiten.
2007-02-21 05:49:34
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answer #8
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answered by giraldillo67 2
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Immer den Ausweis von dem Land, wo die Kinder geboren werden, und zusätzlich dem, vom anderen Elternteil nach der Vaterschaftsanerkennung. Das Kind hat dann zwei Nationalitäten und kann sich, wenn es volljährig ist entscheiden, ob es die türkische Nationiälität behalten will oder darauf verzichtet.
2007-02-19 23:35:44
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answer #9
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answered by silviaj 5
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Nein eigentlich nicht, da durch Anerkennung der Vaterschaft sich nichts an der Staatszugehörigkeit des Kindes ändert.
Die Staatsangehörigkeit der Mutter ist maßgebend.
2007-02-19 22:14:42
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answer #10
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answered by Anonymous
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