Schon Recht, doch vor dem Strang sollte in jedem Fall die Folter angewendet werden!
LG Nasenbaerchen
2007-02-19 05:18:26
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answer #1
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answered by Anonymous
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alle Straftäter werden gleich behandelt. Es gibt keine politischen Verbrecher und keine verschiedenen Klassen von Verbrechern, sondern eben nur Verbrecher!
Daher sollen sie genauso behandelt werden wie alle anderen. Einzig über die häufigere Anwendungen der § zur Bandenkriminalität sollte mal nachgedacht werden, da diese Typen ja nur im Pulk stark sind und somit eine kriminelle Vereinigung bilden...
2007-02-19 14:45:12
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answer #2
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answered by Michael K. 7
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Menschen, welche zur Durchsetzung ihrer Ideen,unschuldige Menschen umbringen, sollten die volle Härte unserer Gesetze spüren.
2007-02-19 13:08:31
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answer #3
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answered by fuchs k 2
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Die Strafen, die zurzeit verhängt werden, sind doch harmlos und nicht abschreckend. Die gehören behandelt wie Schwerverbrecher, denn das sind sie.
Allein sind die feige wie sonst etwas, spielen ihre Macht nur aus, wenn sie zu mehreren sind.
2007-02-19 13:03:29
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answer #4
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answered by LuckyConny 7
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Jeder Straffällige muss bestraft werden. Natürlich angemessen und in vielen Fälle härter als bisher. ABER in einer Demokratie darf und muss es auch politische Meinungsfreiheit geben. Egal, ob links, mitte der rechts. Das Rechts Schwachsinn und von irgendwelchen Hohlköpfen praktiziert wird ist schlimm und schade. Nur als Demokrat muss man das akzeptieren.
2007-02-20 10:39:21
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answer #5
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answered by Anonymous
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Sonder Ermittlungsgruppen der Staatsanwaltschaft zb gegen Koruption Wirtschaftskriminalität oder jugendliche Intensivtäter, waren stest erolgreich.
Allerdings könnte der Eindruck entstehen das hier ein Lex-Nazi geschaffen werden soll.Eine Körperverletzung oder eine gefährliche KV,bleibt in der Tat eine KV oder gef.KV.Darüber sind sich Kriminologen sowie Strafrechtler-Kommentar Prof.Dr Dr.Rosentrether,einig.Na und dem Opfer ist es wohl egal ,ob es nur mal so,oder weil er Ausländer ist,krankenhaus reif geschlagen wurde.
Die Richter sind das eigentliche Problem-
Fall Mohnhaupt-Urteil 5 mal Lebenslänglich plus 15 Jahre.....
war wohl nicht so gemeint?!?
2007-02-20 05:58:31
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answer #6
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answered by ? 7
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Gegenfrage!!!!
Sollte man kriminelle "Ausländer" dann auch gleich daneben hängen?
Nicht das die Meinung aufkommt das ich rechts bin aber inzwischen nerven mich diese sachen. Wird ein Ausländer von Deutschen verprügelt so heißt es gleich Fremdenhass - ist es jedoch andersherum so wird gleich von Verteidigung gesprochen. Ich wohne in einem Stadtteil wo der Ausländeranteil bei 40% liegt - die Straftaten welche von Ausländern verbrochen werden liegen bei 80%. Mein Kumpel wurde grundlos von mehreren ausländern zusammengeschlagen - er lag 18 Tage im Krankenhaus. Nichts davon wurde in den Medien (Fernsehen) berichtet - ist es aber so das ein Ausländer zusammengeschlagen wird, so berichten gleich die ganzen Massenmedien tagelang davon.
Nur wir "blöden" Deutschen müssen uns immer alles gefallen lassen und ruhig die Klappe halten - denn wir haben ja eine schlimme Vergangenheit.
2007-02-19 13:22:27
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answer #7
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answered by Sterblicher 3
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Widerspricht das nicht unserem Grundgesetz? !
insbesondere Art. 3?!
Sind jetzt doch nicht alle Menschen gleich?!
Ach ja: Bewährungsstrafen kommen für mich insgesamt einem Freispruch gleich.
2007-02-19 13:30:47
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answer #8
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answered by Independent 3
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Wie der Fall Mohnhaupt zeigt ist es juristisch unverpfänglicher das eigentliche Delikt zu verurteilen als eine kriminelle Tat zu politisieren, da würden wir durch die Hintertür die Komiverfolgungen der 1930ziger der braunen Banden rechtfertigen.
Auch, wer bestimmt was hass-motiviert und was nicht ist... Das öffnet der "red-tape" Bürokratie Spielraum.
2007-02-19 13:25:45
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answer #9
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answered by Anonymous
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...was bist Du für einer ein Hasskrimineller?? Strang?
Du hast sie echt nicht alle......es macht keinen Sinn neue Gesetze zu schaffen, es müssen erst einmal die bestehenden rechtlichen Regelungen ausgeschöpft werden können..aber die Richter sind selbst oft unsicher, ob ihre eigenen Entscheidungen nicht kassiert werden und übrigens...
wenn wir radikal gegen Rechte vorgehen dann auch gegen Linke!! I Gleiches Recht zum Schutz aller vor Menschen die eine reale Gefahr für unsere Gesellschaft darstellen!
2007-02-19 13:09:08
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answer #10
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answered by Mr.Brian 6
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Wenn ich höre, dass die Polizei in den östlichen Bundesländern nicht gegen bekannte Verbrecher (was anderes sind das ja nicht) aus der rechten Szene vorgeht, man als Nicht-Rechter Angst um seine Gesundheit oder sogar sein Leben haben muss, wenn man nur auf die Straße geht und auch schon Anzeigen gegen Rechtsradikale nicht aufgenommen wurden finde ich, man sollte erstmal den Behörden in den A rsch treten.
Solange die Polizei da drüben selbst Schiss vor den Rechten haben muss, wird nichts passieren.
Im Gefängnis mit lauter 'Kameraden' zur Gesellschaft, wird kein Rechter auch nur einen Millimeter von seiner Gesinnung abrücken - im Gegenteil.
Was fehlt ist die Freigabe zum Abschuss von diesem Nazi-Gesocks.
2007-02-19 13:35:40
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answer #11
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answered by Anonymous
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