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Hallo
weiss jemand hier zufällig über Rückwirkende Unterhaltszahlungen bescheid?
Folgendes Szenario:
Getrennt 18.02.1990..Scheidung eingereicht
Termine vor demScheidungegericht wurden nie von meinem Exmann wargenommen ..
Unterhaltsverhandlung folgte 1993 ich habe einen gültigen Unterhaltstitel erhalten vom Richter .. aber nie Unterhalt ..

14.12.1995 erfolgte Scheidung in Abwesenheit .. mein Exmann hielt es nciht für nötig zu irgendeiner der verhandlungen zu kommen geschweige denn Unterhalt für die beiden Kinder zu zahlen .
Mein Exmann war nie auffindbar oder lies sich verleugnen jetzt habe ich seine aktuelle Adresse sonst nix..!
Kann ich den geschuldeten Kindesunterhalt für meine Kinder Rückwirkend einfordern und an die mittlerweile volljährigen Kinder auszahlen lassen ?
Wenn ja wo mach ich das ,bei wem mach ich das ich will das Geld ja nicht für mich aber ich finde Er sollte merken das er Kinder hat die Er bewusst vernachlässigt hat ..
Vielen dank für Hilfe und Tips
gruss darkzon

2007-02-18 01:56:10 · 13 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

Das Jugendamt .. da war ich zu der betreffenden Zeit jeden Monat .. und wir haben 6 Jahre versucht adressen Aufenthaltsorte usw zu ermitteln .. dann hies es .. nix zu machen ende der Debatte ..
mittlerweile gibt es in unserem Ort nicht mal mehr ein Jugendamt ..

2007-02-18 02:31:41 · update #1

Ich habe diesen Unterhaltstitel ja schon seit 1993 und ihn 3 jahre lang versucht per Amtsgericht duchzusetzen .. ohne erfolg .. das der herr ja die Gerichtsschreiben ungeöffnet zurückschicken hat lassen .. zustellung nicht möglich hiess es immer .. Empfänger unbekannt verzogen /Empfänger unbekannt usw..
daher fanden alle Verhandlungen zwar in meinem beiseeien aber in seiner Abwesenheit statt.. ich will ja nur wissen ob ich jetzt die entganggenen Unterhaltzahlungen bekommen kann

2007-02-18 02:58:07 · update #2

13 antworten

ich glaube, da die Kinder volljährig sind ,müssen sie selber klagen bzw den Titel durchsetzen.
außerdem soweit ich weiß ist ein Titel 30 Jahre lang gültig-ohne das der Titel erneuert werden muß.
Im übrigen ist es nicht unbedingt vorbei mit der Unterhaltspflichten wenn die Kinder 18 sind! (Siehe www.mein-recht.de/ku.htm oder http://www.recht.de)
viel Erfolg

2007-02-18 02:53:49 · answer #1 · answered by Purzelmaus 2 · 3 1

Meine Tochter litt sehr darunter und kein Arzt konnte ihr bisher helfen.Das einzige grew to become into ihr bis jetzt geholfen hat ist Huflatich und Birkenwasser(aber bitte nur das echte,aus der Apotheke).Den Huflatich kannst du dir in der Apotheke besorgen und damit einen Sud aufbrühen,mit diesem massierst du dann deine Kopfhaut ein.Das ist sehr gut für die Durchblutung der Kopfhaut und die Schuppenflechte geht dadurch zurück.Leider aber verschwindet sie nie ganz,denn sie kommt immer wieder mal zurück.Bei meiner Tochter ist es auf jeden Fall so.Sie wäscht und massiert sich dann immer einige Tage den Kopf mit diesem Sud.Bitte benutze dazu am besten immer weiches Wasser,denn hartes Wasser schadet deiner Kopfhaut nur noch mehr(das wird dir dein Dermatologe auch bestätigen).

2016-12-17 18:47:22 · answer #2 · answered by gurrola 2 · 1 0

Hi.

Hast du damals Unterhaltsgeld vom Amt bekommen? Die springen meist ein wenn der Vater nicht zahlt. Wenn ja, hast du bzw. deine Kinder keinen Anspruch!

Hast du aber nichts bekommen, dann kannst du bzw. deine Kinder (da volljährig) das Geld einklagen! Zeigt ihn an! Die Polizei findet ihn.

Und normalerweise ist es auch so, dass er bei nichterscheinen vor Gericht in Beugehaft kommt - und mit der Polizei zum Gericht! Ich kann mir ja fast nicht vorstellen das das Gericht nichts gemacht hat um den Mann zum Gericht kommen zu lassen... normalerweise erkundigen die sich beim Einwohnermeldeamt nach der aktuellen Adresse - ebenso wie Anwälte!

Ich wünsche dir und deinen Kindern auf jeden Fall viel Glück!

2007-02-22 00:40:36 · answer #3 · answered by kleine Ente 2 · 1 0

Hallo!

Ich weiß, daß dein Exmann auf jeden Fall in Erzwingungshaft kommt. Wenn er mal gefunden wird und er wird irgendwann gefunden! Das Amt muß dir helfen und streckt die Unterhaltszahlungen vor!

Scheidung ist immer mit riesen Terror verbunden! Laß dir nichts gefallen und nicht unterkriegen lassen!

Ich habe das hinter mir!
Vielleicht können Dir die Leute von "St. Martin e.V" helfen. Die findest du auch im Internet!

Alles Liebe für dich und viel Glück!

2007-02-21 00:57:57 · answer #4 · answered by speedmouse1971 1 · 1 0

Deine Kinder sind mittlerweile volljährig und müssen daher leider noch einmal Klage gegen ihren Vater wegen Nichtzahlung von Unterhalt einreichen. Der Unterhaltstitel wird auf die Kinder umgeschrieben und die sind dann die, die den Gerichtsvollzieher beauftragen können. Gehe unbedingt zum Anwalt mit deinen Kindern, denn ohne denen kannst du zur Zeit nichts machen, weíl die, wie gesagt, bereits volljährig sind. Der vollstreckbare Titel, den du hast, hätte eigentlich schon mit Eintritt in die Volljährigkeit umgeschrieben bzw. neu eingeklagt werden müssen. Gehe auf jeden Fall zu einem Anwalt und zögere nicht. Auch deine Kinder sollten keine Skrupel haben. Erkläre ihnen auch, dass sonst sie irgendwann für ihn Unterhalt zahlen müssten, wenn sie das jetzt nicht durchziehen. VIEL GLÜCK!

2007-02-20 07:19:37 · answer #5 · answered by Marion 2 · 1 0

mache eine anzeige gegen ihn wegen verletzung der unterhaltspflicht.dann wird er polizeilich gesucht....und gefunden-habe es gerade mit meinem ex hinter mir!

2007-02-19 06:54:28 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

Es geht nur per Anwalt. Soltes du dir keinen leisten können; beantrage einen per Armenrecht!
Macht auch der Anwalt deines vertrauens. Aber nimm einen der sich im Familienrecht auskennt.

Der Titel den Du hast ist 30 Jahre gültig und kann jederzeit durch einen Gerichtsvollzieher eingeholt werden. Kostet aber Gebühren!!

Lieben Gruß

2007-02-18 21:32:48 · answer #7 · answered by diakon 3 · 1 0

Also erstmal , mein Ex verhält sich genauso . Ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar . Geht er arbeiten und verdient genug Geld ( meiner arbeitet nur soviel wie er zum Leben braucht ) kannst du seinen Lohn pfänden lassen oder eine Kontosperrung wenn du Kontonummer hast, vielmehr deine Volljährigen Kids . Die müssen das machen . Du bist raus aus der Sache sobald die Kids 18 sind .

2007-02-18 05:35:17 · answer #8 · answered by iland1310 3 · 1 0

Wenn du vom Jugendamt einen Titel hasst, berechnet nach der derzeit gültigen Düsseldorfer Tabelle, steht deinen Kindern der Unterhalt zu. Soviel ich weiss, besteht der Anspruch 30 Jahre. Wenn der Kindsvater nicht den Unterhalt zahlt, springt das Jungendamt ein und versucht die Zahlungen vom Kindsvater zürück zu holen.
Solltest du immer den selben Anwalt beauftrag haben, dann solltest du mal den Anwalt wechseln, der scheind mir nicht gerade Kompetent zu sein. Lass dir einen Termin zu einem Beratungsgespräch geben bei einem anderen Anwalt.

2007-02-18 02:59:37 · answer #9 · answered by Mali 3 · 1 0

da kann dir nur noch ein Anwalt helfen, der für Familienrecht zuständig ist..
du hättest dich vor Jahren mit dem Jugendamt zusammensetzen müssen, die hätten dir auf jeden Fall geholfen..
die strecken nämlich bis zu einem bestimmten Alter den Unterhalt vor und fordern es vom Kindsvater zurück.. ich glaube bei Kids bis 12...

2007-02-18 02:12:47 · answer #10 · answered by ? 6 · 1 1

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