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dass es nur 43 pm sind.Was kann ich tun?

2007-02-16 16:47:40 · 8 antworten · gefragt von Anonymous in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

8 antworten

Es kommt darauf an, wie der Vermieter die Wohnfläche berechnet hat bzw. wie Du nachgerechnet hast. Vielleicht hat der Vermieter die Wohnflächenverordnung nicht beachtet?

Grundsätzlich gilt:

"Auch Raumteile mit unzureichender Höhe, zum Beispiel unter Treppenaufgängen oder Dachschrägen müssen u. U. ganz oder teilweise von der Wohnfläche abgezogen werden, weil sie nicht uneingeschränkt nutzbar sind und dort beispielsweise kein Schrank aufgestellt werden kann. Hierfür ist folgende Staffelung festgelegt:

- Raumteile mit einer Höhe von weniger als 1 Meter: keine Anrechnung,
- Raumteile mit einer Höhe über 1, aber unter 2 Metern: 50prozentige Anrechnung.
- Raumteile mit einer Höhe über 2 Metern: volle Anrechnung auf die Wohnfläche."

Du findest alle Details unter: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/wohnflaechenverordnung.htm

---

Ansonsten (Antwort als Zitat, da ich keine Rechtsberatung gebe):

"Der BGH hat dazu wie folgt entschieden:

Weicht die tatsächliche Größe um mehr als 10% von der vereinbarten Größe ab, so ist also, nach nunmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, die Tauglichkeit der Wohnung gemindert, ohne dass der Mieter eine konkrete Beeinträchtigung durch die Flächenabweichung nachweisen muss.

Es liegt dann nämlich ein Mangel der Mietsache i.S.d. § 536 BGB vor."

Mehr dazu unter (Bitte den Beitrag des RAs genau durchlesen! Es ist nämlich nicht so einfach, die Miete zu mindern o.ä.!): http://www.frag-einen-anwalt.de/falsche-Angabe-der-Wohnfl%C3%A4che__f4468.html

2007-02-16 17:14:47 · answer #1 · answered by tippfeler 6 · 1 0

entscheidend ist nicht, was in der zeitungsanzeige stand, sondern was in deinem mietvertrag steht!

2007-02-17 02:11:06 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn sie nicht im Mietvertrag so abweichend vom Ist Zustand angegeben ist, NICHTS
Bedenke die unterschiedliche Messweise sofern du Dachschrägen hast.
Zeitungen haben oftmals Druckfehler.

2007-02-17 01:00:11 · answer #3 · answered by ? 7 · 1 0

Schau mal in dein Mietvertrag da stehen die genauen qm drinnen

2007-02-17 15:59:36 · answer #4 · answered by Panzerknacker 3 · 0 0

MAch Deinen Vermieter darauf aufmerksam und bitte ihn den Mietpreis noch mal zu überprüfen. Denke daran, dass eine Anzeige nicht Vertragsbestandteil ist. Achte auf andere Angaben imm Mietvertrag(z.B. qm bei der Umlagenabrechnung)

Sicherheitshalber vergleiche den Mietpreis mit dem Mietspiegel (bei Neuvermietung + 20%)

2007-02-17 02:42:07 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Falls du einen Balkon hast , kann der Mieter dafür 10 Prozent dazu rechnen. Ansonsten ist es vera...........

2007-02-17 02:31:39 · answer #6 · answered by monikabous 3 · 0 0

Wende dich an den Mieterschutzbund, die können dich gut beraten, was du in so einem Fall machen kannst.
Es ist schon sehr oft vorgekommen, dass falsche Maße in den Mietverträgen angegeben sind. Das ist nicht rechtens.

2007-02-17 02:03:10 · answer #7 · answered by LuckyConny 7 · 0 0

Recherchier mal bei Stern TV.de, Günter Jauch hatte zu dem Thema, vor ein paar Wochen, ein wirklich interessanten Bericht!
Soweit ich mich erinnern kann sein Geld für die nicht vorhandenen qm zurückfordern.
Oder wende dich an den Mieterschutzbund.

2007-02-17 01:35:54 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

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