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...ich habe mal gehört das dürfe man nicht ohne weiteres. Stimmt das? Wer bezahlt denn arbeitenden Menschen den Verdienstausfall, da die Tätigkrit ja ehrenamtlich ist.

2007-02-16 04:50:55 · 8 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Ehrenamt

8 antworten

- bin selbst Schöffe, schon in der zweiten Wahlperiode. Es ist
ein Ehrenamt, ablehnen kann man selbstverständlich aus
triftigen Gründen. Die habe ich nicht. Die Ausübung beim Gericht
kann ich wegen Befangenheit verweigern, zum Beispiel, wenn
ich einen mir gut bekannten Menschen im Strafsenat verurteilen
müsste. Leute, die mich zum Schöffen wählten, haben in mich
Vertrauen gesetzt, die kann ich unmöglich enttäuschen. Klar ?

2007-02-16 07:32:05 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Kann man nicht ablehnen, da diese Berufung zu deinen Pflichten als deutscher Staatbürger gehört. Der Staat kommt bei einer Berufung auch für die entstandene Kosten und Ausfälle auf.

lg

2007-02-17 17:27:27 · answer #2 · answered by mendelstochter 2 · 0 0

Im Prinzip nein. Nur triftige Gründe, wie zum Beispiel "Kopf unterm Arm" sind zugelassen.
Für die Zeugen gibt es das sog. Zeugengeld direkt von der Gerichtskasse, muß der Verlierer als Gerichtskosten mit bezahlen. Vielleicht gibt es sowas für die Schöffen auch.
Auf jeden Fall gibt es eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, damit Sie nicht ihren Urlaub dafür opfern müssen. (Siehe Betriebsverfassungsgesetzt.)

2007-02-16 22:05:05 · answer #3 · answered by Schäferin 4 · 0 0

Nein. Erstmal nicht. Nur wenn Du einen triftigen Grund haben solltest.

2007-02-16 21:11:53 · answer #4 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Ja ,aus triftigem Grund!!!!

2007-02-16 07:53:04 · answer #5 · answered by günter h 3 · 0 0

Soviel ich weiß, ohne triftigen Grund nicht ....

2007-02-16 05:05:06 · answer #6 · answered by rronny 7 · 0 0

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Schöffenamt abgelehnt werden. Schau mal hier rein: www.schoeffen-nrw.de/schoeffenwahl

2007-02-16 04:58:24 · answer #7 · answered by Mali 3 · 0 0

Ehrenamt - man stellt sich dafür zur Verfügung - aber freiwillig und für eine bestimmte vorgegebene Zeit. Der Verdienstausfall wird gezahlt, das ist geregelt und zwar von dem, wo man zum Einsatz kommt. Es gibt dann auch für den Ehrenamtler einen Pauschalbetrag pro Sitzung (in der Regel um die 50 Euro) als Aufwandsentschädigung. Fahr- und Reisekosten werden auch von dem wo man zum Einsatz kommt, übernommen.

2007-02-16 04:57:51 · answer #8 · answered by LuckyConny 7 · 1 1

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