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...hat ein Bürger,der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt??

2007-02-16 02:19:51 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Sozialwissenschaft Sonstiges - Sozialwissenschaft

4 antworten

ohne sehr viel geld hast du fast keine moeglichkeit.

2007-02-16 02:32:36 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

In Schleswig-Holstein z.B. sind etwa 300 Schiedsfrauen und Schiedsmänner die erste Anlaufstelle, wenn man mit seinem Nachbarn erbittert um herüberragende Äste und Zweige, Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern oder Ähnlichem streitet; jemand einen beleidigt oder in der persönlichen Ehre verletzt hat; man Zahlungsforderungen bis zu 750 Euro stellt.
In diesen Fällen darf die Bürgerin / der Bürger nicht mehr den direkten Weg zum Amtsgericht nehmen.

Es muß zunächst eine Schlichtungsinstitution - zum Beispiel Schiedsfrauen und Schiedsmänner - aufgesucht und der Versuch einer schiedlich-friedlichen Streitbeilegung gemacht werden.

Um die Amtsgerichte von bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten zu entlasten, gilt in Schleswig-Holstein seit dem 01.03.2002 das so genannte „Landesschlichtungsgesetz.“

Danach dürfen - basierend auf einem Ermächtigungsgesetz des Bundes (§ 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozess-ordnung) - kostspielige Klagen erst zugelassen werden, wenn zuvor eine Einigung bei einer neutralen Gütestelle versucht wurde.

2007-02-16 10:36:12 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Nachdenken nicht Fühlen

2007-02-16 10:32:39 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Sich an die Polizei wenden und vielleicht einen Rechtsanwalt ausuchen. Dort jeweils das Problem schildern.

2007-02-16 10:30:41 · answer #4 · answered by Gnurpel 7 · 0 0

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