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nein, tarifverträge können frei vereinbart werden. wenn sie vereinbart werden, dann können sie für allgemeinverbindlich erklärt werden.

bei der zeitarbeit war es so, dass die gefahr bestand (aus sicht der zeitarbeitsfirmen) dass die arbeitsbedingungen des aufnehmenden unternehmens gelten. nur deswegen haben sie einen eigen tv gemacht, der natürlich die absolute untergrenze darstellt. traurig, dass eine gewerkschaft das mit gemacht hat.

2007-02-16 00:51:26 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Also frei aushandeln (wie oben geschrieben) darf man Tarifverträge nicht, denn man darf in Einzel- und Tarifarbeitsverträgen nicht schlechter gestellt werden als vom Gesetz vorgegeben. Also wenn da nur 15 Tage Urlaub z. B. stehen dann ist das Gesetzwidrig. Das blöde ist nur das sich viele Zeitarbeitsfirmen gar keinem Tarifvertrag angeschlossen haben. Die Zeitarbeitsfirmen die sich einem Arbeitgeberverband und somit Tarifvertrag angeschlossen haben die zahlen auch einen Mindestlohn, es gibt nach einer gewissen betriebszugehörigkeit Urlaubs- und Weihnachtsgeld und und und. Also wenn Zeitarbeit, dann bei einer Firma die einem Tarifvertrag angehört.

2007-02-16 09:02:52 · answer #2 · answered by wunschbox 6 · 0 1

so weit mir bekannt gibt es gar keinen Tarifvertrag im Bereich der Zeitarbeit und diese Bedingung die dich interessiert wird es wenn eh nie geben. Zeitarbeit ist eine Bedarfssache und da wird sich niemand drauf einlassen das vertraglich zu verankern

2007-02-16 08:55:14 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 2

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