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Wenn eine Auslanderin in Deutschland ein Kind gebärt, bekommt das Kind deutsche Staatsangehörigkeit?

2007-02-15 02:34:44 · 13 antworten · gefragt von pipo 1 in Politik & Verwaltung Einwanderung

13 antworten

Nein. Es gilt das sog. "ius sanguines", d.h., es kommt grundsätzlich auf die Staatsangehörigkeit der Eltern an, nicht auf den Geburtsort.

Früher hatten die USA das Prinzip des Geburtsorts - haben sie aber wegen der massiven (illegalen) Einwanderung von Hochschwangeren abgeschafft.

Ausnahmen vom Elternprinzip gibt es in § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz:

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein
Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur
der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den
deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so
bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen
Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben
oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr
vollendet hat.
(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des
Gegenteils als Kind eines Deutschen.
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche
Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger
eines EWR-Staates ist oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine
Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis
besitzt.

2007-02-15 02:39:06 · answer #1 · answered by Gupy 3 · 2 3

Nein. Ist das Kind ein uneheliches Kind und die Mutter eine Ausländerin, dann bekommt es automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter.
Sind beide Elternteile Ausländer so gelten die Staatsbürgerschaftsbedingungen der Länder, wo die Eltern herkommen.
Ist ein Elternteil Ausländer, ein Elternteil Deutsch, dann bekommt das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und die Staatsbürgerschaft des ausländischen Elternteil. Ist das Kind 18, muß sich das Kind für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Tut es das Kind nicht, wird es automatisch staatenlos. Dabei bekommt es einen blauen Ausweis mit Bundesgeier drauf.

2007-02-15 10:52:13 · answer #2 · answered by kuchenmacher 6 · 3 2

Nein, in Amerika und noch einigen wenigen anderen Ländern ist das so, aber bei uns nicht. Der Nachteil an diesem Gesetz in Amerika ist auf der anderen Seite, dass hochschwangere Frauen meist nicht in die USA einreisen dürfen. Ich finde es eigentlich besser, so wie es bei uns ist.

2007-02-15 13:58:56 · answer #3 · answered by Christian 7 · 0 0

Die Geburt eines Kindes ausländischer Eltern in Deutschland führt im Normalfall nicht zur deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes.

Ausnahme:

- wenigstens ein Elternteil hat zum Zeitpunkt der Geburt eine Niederlassungserlaubnis ("unbefristet") oder ist Unionsbürger oder staatsangehörigkeitsrechtlich gleichgestellt

UND

- lebt bereits seit 8 Jahren in Deutschland.

DANN wird das Kind erstmal Deutscher und muss sich ggf. später bei Volljährigkeit für die deutsche oder die Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden.

2007-02-15 13:24:48 · answer #4 · answered by giraldillo67 2 · 0 0

Nein , wenn keiner der Eltern deutsch ist . Ist ein Elternteil deutsch hat das Kind natürlich das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

@Guppy

In den USA ist es aber immer noch so !Diese Kinder werden Anchor Babys genannt .


grüße
aus Texas

2007-02-15 13:19:57 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 1

ich hoffe nicht, das wärs ja!

2007-02-15 11:28:05 · answer #6 · answered by Anonymous · 3 3

Das Kind bekommt nur die deutsche Staatsbürgerschaft wenn mindestens ein Elternteil sie auch besitzt.

2007-02-18 14:13:49 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

Ich hoffe nicht und wenn es so wäre ,Ausländer bleibt Ausländer auch wenn einer die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.

2007-02-16 07:21:22 · answer #8 · answered by junibaby2007berlin 3 · 1 2

Hm leider !

2007-02-18 09:38:14 · answer #9 · answered by Simona 3 · 0 2

Wenn die mutter shon die deutshe Staatsangehörigkeit hat wird das kein Problem für das kind darstellen.

2007-02-15 20:00:04 · answer #10 · answered by Atilla_Company 4 · 0 2

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