English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Hi,

kurze Frage, wurde exmatrikuliert von Amts wegen (Beitrag nicht bezahlt), wollte nun wissen ob ich mich wieder einschreiben kann, wenn ja wie? Würde mir auch nichts ausmachen nochmal beim 1. Semester anzufangen (war erst im zweiten).

Gruß Sascha

2007-02-14 23:07:31 · 3 antworten · gefragt von Sascha 1 in Schule & Bildung Hochschule

3 antworten

Ich denke, dass liegt im Ermessen der Hochschule. Bei meiner alten Alma Mater gilt:

"Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Nichtzahlung des Semesterbeitrages zur Exmatrikulation führt. Bei Studienfächern mit Zulassungsbeschränkung kann die Nichteinhaltung der Rückmeldefrist zur Sperrung und schließlich zum Verlust des Studienplatzes führen, da wir davon ausgehen müssen, dass kein Interesse am Fortführen des Studiums mehr besteht. Diese Studienplätze werden in einem Auswahl- und Zulassungsverfahren neu vergeben."

Das würde tatsächlich eine Neubewerbung bedeuten., hoffentlich nicht neue Zulassungsbedingungen. Das eine Fachsemester wäre futsch. Eine schöne Lektion im ersten Semester. *schmunzel*

2007-02-15 09:31:34 · answer #1 · answered by studentenkindchen 4 · 0 0

Nur mit Neuantrag und gegebenfalls einer Wartezeit!

2007-02-16 20:49:56 · answer #2 · answered by diakon 3 · 0 0

Da solltest du am besten einfach mal bei den zuständigen in deiner Uni/FH nachfragen. Die können dir da am Besten weiter helfen und falls es geht könntest du dann auch gleich den Antrag ausfüllen.

2007-02-15 07:15:00 · answer #3 · answered by wunschbox 6 · 0 0

fedest.com, questions and answers