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Ich ziehe in ein Wohnhaus um.Im Heizöl -Tank sind 2000 Liter Heizöl,vom Vorgänger vor einem Jahr gekauft.Welchen Literpreis muss ich bezahlen? Den Einkaufspreis , Stand vor einem Jahr oder den Preis von diesem Jahr zum Zeitpunkt der Übergabe des Wohnhauses ???

2007-02-14 21:52:49 · 8 antworten · gefragt von Friedrich S 1 in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

8 antworten

Wenn überhaupt den Einkaufspreis! Original-Rechnung zeigen und geben lassen! Es sind dann schließlich Ihre Ausgaben. Allerdings ist es ziemlich kleinlich, dafür überhaupt Geld zu verlangen. Sie könnten dann ja auch fordern, dass der Vor-Mieter/ -Eigentümer (?) den Tank auf seine Kosten leer macht, weil sie sein Heizöl gar nicht haben wollen. Rein rechtlich wahrscheinlich nicht ganz sauber, aber wenn der sich so anstellt ...! Viel Glück, das Ergebnis würde mich intessieren.

2007-02-14 22:10:49 · answer #1 · answered by Ja-nun! 2 · 1 0

Ich würde sagen, das ist Verhandlungssache. Du fährst wahrscheinlich besser, wenn du den Preis von heute nimmst, vor einem Jahr war es etwas teurer, aber der Unterschied ist glaube ich gar nicht so groß (etwa 3-4 Cent pro Liter). Ansonsten kann man sich vielleicht auch in der Mitte einigen. Stell vor allem sicher, dass die MENGE des Heizöls richtig gemessen wird und dass du auch die tatsächliche Größe des Tanks erfährst.

2007-02-15 06:02:56 · answer #2 · answered by NaturalBornKieler 7 · 2 0

Den aktuellen Tageskurs.
Was könntest Du denn dazu, wenn der Vorgänger überteuert eingekauft hat !?!

2007-02-18 12:14:30 · answer #3 · answered by Pitt 2 · 0 0

Also, ich habe dem alten Eigentümer damals 75% des Einkaufpreises geboten.
Ansonsten soll er bitte den Tank bis zur Übergabe leeren.
Versuch das mal so!!!
Mit der Ersparnis gehe schön Essen.

2007-02-15 06:59:26 · answer #4 · answered by Derfnam 5 · 0 0

Normalerweise den Einkaufspreis vom Vorgänger. Wenn er die Rechnung nicht mehr weiß, aber ungefähr weiß wann er das Öl gekauft hat, dann nimm den Durchschnittspreis aus dieser Zeit und zahle den.

2007-02-15 06:32:08 · answer #5 · answered by kuchenmacher 6 · 0 0

Ich sehe es genauso!
Wenn eine Rechnung vorliegt den Rechnungspreis,an sonsten den derzeitigen aktuellen Preis.

2007-02-15 06:18:01 · answer #6 · answered by Kuddel52 2 · 0 0

Da musst du dich mit dem Vorgänger einigen. Vorschriften gibt es keine. Wir haben uns damals auf einen Pauschalpreis auf Basis seines Einkaufspreises geeinigt, auch, weil es nicht möglich ist, auf den Liter genau die Menge festzustellen.

Falls ihr euch nicht einigen könnt: stelle ihm frei, das Öl mitzunehmen. Aber achte in diesem Fall darauf, dass das Öl fachgerecht abgepumpt wird. Verschmutzungen sind, vor allem was den Geruch anbelangt, schwer wieder wegzubekommen.

2007-02-15 06:03:06 · answer #7 · answered by Herzilein 4 · 0 0

Wenn er noch die Rechnung hat den Preis den er bezahlt hat.Wenn er die Rechnung nicht mehr hat, den aktuellen Preis.

2007-02-15 06:02:17 · answer #8 · answered by chefinchen 3 · 0 0

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