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Hallo....jemand in meiner klasse ist allersau, er hat sogar teile von meinen haaren abgeschnitten, ich will ihn verklagen und habe mal im fernseh gesehen dass haare schneiden ohne berechtigung als körperverletzung gilt....stimmt das? kann man ihn verklagen? wenn ya welche strafen könnt derjenige bekommen?

2007-02-14 05:42:01 · 6 antworten · gefragt von Anonymous in Schule & Bildung Sonstiges - Schule & Bildung

6 antworten

Klar ist das Körperverletzung im strafrechtlichen Sinn, aber eine Anzeige bzw. das Verfahren würde höchstwahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn nicht schon die Schuldfähigkeit (erst ab 14 ist der Täter vermindert schuldfähig) entfällt (dann ist gar keine Anzeige möglich).
Lass es lieber, je weniger unsere Gerichte mit solchen Banalitäten zu tun haben, um so eher können sie die richtigen Straftäter (Entführer, Mörder, Totschläger, Diebe, Vergewaltiger, ...) verurteilen.

2007-02-14 05:49:22 · answer #1 · answered by lilly 3 · 2 0

Ich hatte einen ähnlichen fall (keine haare abgeschnitten), aber bin nach dem Vorfall zum Rektor und zum beartungslehrer gegangen und haben dann einen Termin verienbart, wo wir über diesen Vorfall geredet haben (OHNE DIESEM SCHÜLER), und dabei ist raus gekommen, dass er beim nächsten "schwachsinn" von der Schule fliegt. Und so ist es auch gekommen....

Also sei mal ne Petze. Von alleine wird das problem nicht gelöst werden

2007-02-14 05:52:14 · answer #2 · answered by Simon B 2 · 2 0

für den Anfang könntest du es auch dem Lehrer melden. In Deutschland gibt es sowieso schon zu viele anzeigen wegen jedem kleinen schei.ß.

2007-02-14 05:45:57 · answer #3 · answered by Dove of War 7 · 1 0

Kommt drauf an:Bis zur 7.Klasse ist es unmöglich(es sei denn, es gibt welche die 14 oder mehr Jahre alt sind).Ab der 8.Klasse ist es möglich.Körperverletzung wird glaub ich, mit 6Monaten Jugendgefängnis gehandelt.
Viel Glück!

2007-02-14 05:49:32 · answer #4 · answered by schokolademan 1 · 0 0

Du musst es beweisen können, also Zeugen haben. Ausserdem würde ich versuchen glaubhaft darzulegen, dass es sich nicht um einen Streich handelt, sondern um mobbing und, dass es schon eine längere Geschichte hat, sonst könnte deine Anzeige wegen Geringfügigkeit abgewiesen werden. Aber ich wäre sowieso der Meinung, dass der Gang zum Lehrer, zur Schulleitung oder ggf. zur Schulbehörde mehr Erfolg verspricht, als eine Strafanzeige.

2007-02-15 20:32:45 · answer #5 · answered by Christian 7 · 0 1

Es darf niemanden ungebeten oder gegen dessen Wunsch körperlich zu nahe gekommen werden. Es gibt eine persönliche Zone von ca. einem Meter um sich herum in der man andere als unangenehm empfinden kann. Aber, ich nehme mal an es war unfreiwillig, jemanden die Haare abzuschneiden ist wiklich ein Eingriff in die Intimsphäre, wenn nicht sogar wirklich Körperverletzung. Aber jemanden deswegen zu verklagen, polizeilich anzuzeigen, halte auch ich für fragwürdig. Besser wäre es über die Lehrer zu klären...Was nützt Dir auch schon wenn derjenige 2 mal Lebenslänglich bekommt und bis zum ersten Verhandlungstag deine Haare schon wieder so lang nachgewachsen sind, das niemand etwas sieht...Trotzdem viel Erfolg!

2007-02-14 06:01:00 · answer #6 · answered by nepomuk_der_achte 3 · 0 1

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