Bei Bedarf stellt die Berufsschule sicher eine Bestätigung dafür aus, dass jemand sie besucht.
2007-02-13 21:16:44
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answer #1
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answered by Anonymous
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Frag doch mal im Sekretariat deiner Berufsschule nach. Dort können sie dir sicher eine Bestätigung ausstellen...
2007-02-13 21:58:56
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answer #2
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answered by topolina88 3
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Deine Schule kann dir auch eine Schulbestätigung ausschreiben, natürlich zählt auch dein Ausbildungsvertrag, manche Schüler haben auch Kundenkarten vom Bus oder Zug wo hinten der Stempel der Schule oder des Ausbildungsbetriebes drauf ist, diese reicht auch oft als Schülernachweis
2007-02-13 21:41:15
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answer #3
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answered by Jule 2
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Du hast ja deinen Auszubildenenvertrag und wenn du noch nicht volljährig bist den Bescheid deiner berufschule
2007-02-13 21:30:26
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answer #4
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answered by Mö 1
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die berufsschule MUSS dir eine bestätigung ausstellen, wenn du sie verlangst.
2007-02-13 21:30:21
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answer #5
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answered by Anonymous
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Unsere Berufsschule stellt auch keine Schülerausweise aus.
du kannst Dir aber dort bescheinigen Lassen, dass Du in Ausbildung bist und diese berufsschule besuchst.
Je nachdem, was Du lernst, kannst Du aber auch bei Der Handwerkskammer, bzw der Innung deines Gewerbes einen Schülerausweis ausgestellt bekommen.
Mein Sohn hat erst diese Woche von der Handwerkskammer Koblenz einen Schülerausweis, ohne Aufforderung zugeschickt bekommen.
2007-02-13 21:29:15
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answer #6
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answered by ? 4
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Kann mich teilweise nur anschließen.
Also, den weder den Vertrag noch Kopie würde ich vorlegen.
Weiterhin entweder eine Bestätigung durch den Ausbilder oder Chef.
Oder eine gültige Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel - also sowas wie ein Azubi-Ticket.
Damit ist nachgewiesen, dass Du Auszubildender bist, da schon die Verkehrsbetriebe die Berechtigung dazu prüfen, Dir eine Ermäßigung auszustellen.
Und darauf steht ja meist deutlich: Auszubildenden-Ticket etc.
2007-02-17 07:52:00
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answer #7
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answered by verpeilte_weihrauchtesterin 2
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Diese Bescheinigung bekommst Du von deiner Personalabteilung!
2007-02-13 21:24:28
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answer #8
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answered by Anonymous
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Du kannst oft auch bei deiner zuständigen Innung einen Ausbildungsausweis beantragen.
2007-02-13 21:24:17
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answer #9
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answered by Leif 2
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bloß nicht die kopie deines vertrages - darin steht mit sicherheit die klausel, dass du vor dritten stillschweigen zu wahren hast. und damit solltest du auch keinem weiter deinen vertrag zeigen.
ein nachweis von deinem chef mit der angabe seit wann du in der ausbildung bist, sollte reichen.
2007-02-13 21:16:56
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answer #10
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answered by vdp 2
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