English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Wer mordet, der ist unmenschlich, ein Unmensch! Wer einen Mord anordnet nicht weniger! Darf jedoch ein Mörder sich auf den so genannten "Befehlsnotstand" herausreden können?

2007-02-13 08:24:54 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Sonstiges - Kultur

Bevor die Vorschriften der Bw "reformiert" woirden sind, hat man den Vorwurf des Mordes auf Befehl rechtzeitig als Straftatbestand (der Beleidigung) eingestuft. Ziemlich schizophren das!

2007-02-14 03:48:15 · update #1

Der "finale Rettungsschuss" kommt mir hier der Angelegenheit ebenfalls recht nahe! Ein Einbrecher auf der Flucht ist nicht automatisch eine "Bedrohung".

2007-02-14 03:49:27 · update #2

Stell Dir vor es ist Krieg und KEINER geht hin!

2007-02-14 19:21:17 · update #3

9 antworten

Frag mal die alten Grenzer der ehem. DDR. Haben auch nur einen Befehl ausgeführt sonst wären die in den Bau gegangen, wenn die es nicht getan hätten.
Natürlich ist Mord unmenschlich, aber der eigene Ars... zuerst.
Wenn, dann muss man die dran kriegen, die den Mord angeordnet haben. Der Mörder, der aus eigenem Interesse handel ist dann nicht weniger zu strafen.

2007-02-13 08:37:08 · answer #1 · answered by Mali 3 · 0 0

Ich finde, Mord und Totschlag darf es nicht geben !

2007-02-13 08:43:05 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 1

Die Antwort lautet JA. In der Berliner Stadtgeschichte gab es seit Beginn der Industrialisierung die Schneiderrevolution, die Feuerwerksrevolution, die Kartoffelrevolution der Industriearbeiter, die Märzrevolutionen 1948 und die Novemberrevolution 1918, ein Attentat auf König Friedrich Wilhelm IV. und zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I., den Generalstreik gegen den Kapp-Putsch, außerdem mehrere kleinere Streiks und Aufstände und sogar ein Bierboykott weil die Brauereien ihre Festsäle den Arbeitern nicht mehr für Versammlungen zur Verfügung stellen wollten. Dann gab es noch in Ost-Berlin den Aufstand 1953 und die Volksunruhen 1989. Von nichts kommt nichts. Dem Volk wurde noch nie etwas geschenkt. Und wir lassen united statesjetzt widerstandslos nach und nach alle sozialen Rechte wieder wegnehmen die unsere Vorfahren erkämpft haben! Wir lassen united statesalle gegeneinander aufhetzen (Junge gegen Alte, Ossis gegen Wessis, Arbeiter gegen Arbeitslose usw.) und united statesdann einzeln abservieren. Vermutlich ist Fernsehen eine zu starke Droge. Wenn wir weiter zuschauen (immer in der phantasm united statespersönlich könnte das nie passieren), dann wird der nächste Schritt sein, dass jeder der seine Arbeit verliert gleich in ein Lager gesteckt wird. Und beim übernächsten Schritt muss dann jeder der seine Arbeit verliert auch gleich seinen Löffel abgeben. Es wird genügend Pöbel geben der das noch toll findet - bis es ihn dann selbst erwischt. @aprilscherz: Vielen Dank für den hyperlink! Du machst deinem Namen alle Ehre :)). Trotzdem müssen wir wachsam bleiben! @aprilscherz: Ich meine das nicht nur auf die Wohnungen bezogen - Ente hin Ente her. (In Berlin gibt es übrigens Siedlungen mit solchen Wohnklos.) Und letztendlich sind auch solche Enten Teil einer Strategie united statesin Angst und Schrecken zu halten und united statesgegeneinander auszuspielen. Wir sollten sie rupfen und grillen... ;)

2016-12-17 15:49:42 · answer #3 · answered by ? 4 · 0 0

Laut Zentraler Dienstvorschrift der Bundeswehr gibt es einen Befehlsnotstand nicht mehr, da jeder Soldat die Pflicht hat, einen Mordbefehl zu verweigern.

Soweit die Theorie.

In der Praxis wird ein Soldat nicht entscheiden können (mangels Information), ob ein Tötungsbefehl gerechtfertigt ist oder nicht.

Er kann das bestenfalls dann erkennen, wenn ein Vorgesetzter ein offensichtliches Massaker an Unschuldigen anordnet. In diesem Fall hätte er die Pflicht, den Vorgesetzten festzusetzen, und notfalls kampfunfähig zu machen, was nichts anderes heißt als erschießen. Auf das Risiko hin, von einem "Kameraden" eine Kugel verpasst zu kriegen.

Wer es schafft, in einer Zehntelsekunde (länger bleibt nicht für die Entscheidung) diese "Gewissenprüfung" für sich selber durchzumachen und richtig zu entscheiden, der möge sich melden.

2007-02-13 08:50:16 · answer #4 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 1

Entschuldige, was würdest du machen wenn jemand deine Kinder schändet? Ich würte ihn kaltblütig ermorden, ohne Albträume danach zu haben. Und das wird kein "Befehlsnorstand", sondern "eigene Überzeugung".
Und was soll ein Polizist machen wenn er sich gegenüber zwei Mörder hat, oder wenn er Geisel befreien soll, außer zu schießen? Das ist auch kein Befehlsnotstand, sondern Notstand, Erfühlung des Pflichtes und Selbstverteidigung.

2007-02-18 10:49:21 · answer #5 · answered by Leony 7 · 0 1

Wenn jemand einen Befehlsnotstand nachweisen kann, erfüllt er auch nicht den Tatbestand des des Mordes. Das Problem ist wohl weniger der echte Befehlsnotstand, sondern der Missbrauch, der damit getrieben wurde.

2007-02-16 06:40:20 · answer #6 · answered by Christian 7 · 0 1

Die Frage ist schwer zu beantworten, denn Mord ist schon eine Wertung: heimtückisch und vorsätzlich - was ist also gemeint?
Ich glaube, den Befehl, eine bestimmte Person zu erschießen, kann es theoretisch in der Bundeswehr und Deutschland überhaupt nicht geben, denn es wäre immer mindestens ein Standgericht nötig, normalerweise kann aber nicht mal ein ordentliches Gericht die Todesstrafe verhängen, da sie in Deutschland durch Bundesgesetz verboten ist.
Es kann also höchstens die Erlaubnis zum Schusswaffengebrauch geben, da die Bundeswehr auch nur eine Verteidigungsarmee ist.
Selbst bei Auslandseinsätzen haben nicht alle Truppen Waffen für die Selbstverteidugung!
Niemand darf einen Befehl zur Tötung anderer Menschen geben - und das ist auch gut so!

2007-02-13 09:44:09 · answer #7 · answered by Beowulf 1 · 0 1

Verdammt schwere Frage. Wenn der Mord auf Druck durch einen
Vorgesetzen geschieht, hat mal selten eine Wahl sich dem zu
wiedersetzen.
Polizist hat die Aufgabe durch die Schußwaffe größeren Schaden
abzuwenden, wenn er sie einsetzt. Ach ja und manchmal ist
Mord auch nur auf grund von Notwehr der Fall.

Aber ich denke mit Befehlsnotstand meinst du wenn einer einem
anderen denbefehl gibt jemden zu erschießen, doch dieser verweigert dann diesen Befehl.
Nun in 90% solcher Fälle, hat dieser meistens dann auch sein Leben verwirkt und der andere, der sowieso sterben sollte dann
aber auch.

2007-02-13 08:53:08 · answer #8 · answered by Lars 3 · 0 1

Erklär das doch mal einer Polizistenwitwe, deren Mann im Dienst erschossen wurde und gezögert hat zu schießen, als er Zeuge eines bewaffneten Raubüberfalls wurde. Hätte er "aus einem Notstand" heraus geschossen würde er heute noch leben und sein Mörder nicht auf Staatskosten therapiert und durchgefüttert um anschließend in ein paar Jahren wieder im Sonnenschein spazieren zu gehen. Mord ist nicht gleich Mord oder?
Vielleicht war deine Frage anders gemeint ist bei mir aber so angekommen.

2007-02-13 08:38:30 · answer #9 · answered by profiler 6 · 0 1

fedest.com, questions and answers