jau...
du musst dann zum Arbeitsamt
und dort bekommst du eine Sperre
weil du gekündigt hast und nicht der Arbeitsgeber.
also vom Arbeitsamt erst eimal keine Kohle
gruss aus dem Kloster
2007-02-13 05:02:05
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answer #1
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answered by absolutly Paris,lets have fun 7
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Den Arbeitsgerichten dieser welt ist die Faulheit einzelner Arbeitsverweigerer scheissegal! Allerdings hoffe und wünsche ich, dass die ARGE hier die entsprechende Würdigung finden wird!
2007-02-13 05:09:22
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answer #2
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answered by Anonymous
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Vertrag ist nunmal Vertrag und daran muss sich jeder halten. Der Arbeitgeber könnte Schadensersatz für den Ausfall verlangen, den Du zu tragen hast. Wenn er einen cleveren Anwalt hat, dann lässt er Dich "bluten".
Überleg es Dir, die zwei Wochen kriegste auch noch um.
2007-02-13 05:03:48
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answer #3
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answered by LuckyConny 7
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Ja, du brichst deinen Vertrag und dein Chef kann dir gar nicht so wenig von deinem Entgelt einbehalten.
2007-02-13 05:22:21
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answer #4
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answered by Arnold K 3
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Ja, die Frist mußt schon einhalten.
Wenn es Dir aber nicht gut geht und Du Magenschmerzen hast,
mußt Du zum Arzt.
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2007-02-13 05:46:19
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answer #5
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answered by Vadder Abraham 6
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Mit dem Arbeitsgericht bekommst Du keinen Ärger aber..............
Du bekommst erstens kein Arbeitslosengeld (für 3 Monate) weil Du selbst gekündigt hast und zweitens hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Dich für eine Aushilfskraft (für die Dauer Deiner Kündigungsfrist) in Regress zu nehmen, d. h. im dümmsten Fall musst Du den Lohn dieser Kraft für 14 Tage bezahlen. Dies trifft zu, wenn Du wie gesagt, bereits sechs Monate dort gearbeitet hast. Dann ist aber die Probezeit abgelaufen.
Wenn sie noch nicht abgelaufen ist, kannst Du beruhigt kündigen.
2007-02-13 05:31:39
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answer #6
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answered by Anonymous
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In der Probezeit kann jeder ohne Grund den Vertrag kündigen . Dazu ist die Probezeit da .
Ärger gibts vom arbeitsamt , du bekommst eine Sperre von 12 Wochen , hast du Kids sind es nur 6 Wochen .
2007-02-13 06:10:39
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answer #7
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answered by iland1310 3
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dir passiert, das du eine sperre vom arbeitsamt kriegst und wieder den steuerzahlern auf der tasche liegst
2007-02-13 05:50:51
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answer #8
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answered by susi q. 5
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rein rechtlich könntet ihr euch vor dem Arbeitsgericht wiedersehen, wenn dein Chef auf den Vertrag (und die Kündigungsfrist & Kündigungsform) besteht - dann könnte er sogar Schadensersatz von dir fordern. Der Vertrag gilt ja für beide Seiten, nicht nur für eine. Wenn du allerdings mit deinem Chef redest und ihm klar machst, dass diese Arbeit für dich keinen Sinn mehr macht und du kein Interesse mehr hast, könntet ihr euch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Ich denke, er würde dich gehen lassen, weil er ja auch nichts davon hat, jemanden zu zwingen eine Arbeit zu tun, die demjenigen kein Spass bringt.
2007-02-13 05:22:03
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answer #9
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answered by Anonymous
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Du bekommst keinen Ärger mit dem Arbeitsgericht, warum auch? Wenn du fristlos kündigen willst, dann kannst du dies aus gesundheitlichen Gründen tun. Gerade wenn du Zusteller bist kannst du dich auf ständige Fußschmerzen oder Hüftschmerzen berufen, na ich glaube, dir fällt da schon etwas ein.
2007-02-13 05:02:43
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answer #10
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answered by Dr. House 4
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