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Also ich würde gerne Floristin oder Tierpflegerin oder wenns auch nur Regale einräumen ist, machen.
Was brauche ich alles, Konto und was noch?

2007-02-13 00:10:16 · 7 antworten · gefragt von nicibos 1 in Schule & Bildung Finanzielle Hilfen

7 antworten

Du darfst halt nur zu bestimmten Zeiten arbeiten, ich glaub ab 20 Uhr nicht mehr oder so. Du brauchst dann eine unterschriebene Erlaubnis von deinen Eltern das du arbeiten darfst und du musst eine Sozialversicherungsnummer beantragen. Ohne die kannst du nicht arbeiten. Tierpflegerin wirst du in dem Alter noch nicht machen können, aber Regale auffüllen geht auf jeden Fall.

2007-02-13 00:14:35 · answer #1 · answered by wunschbox 6 · 0 0

Muss doch mal was sagen die aussage mit den 8std. Täglich ist falsch, es sind max. 6stunden am Tag erlaubt und max. 20 Sd. in der Woche, ab 16 geht das erst mit den 8 Std.

2007-02-15 06:37:41 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

du darfst wenn du mindestens 14 bist bis zum 18 Lebensjahr unter folgenden Bedinungen arbeiten:

1) maximal 8 stunden am Tag
2) eine Mittagspause von einer Stune
3) die schulpflicht wird nicht verletzt.
4) Der arbeitsvertrag egal für wie lange wurde von die und dem arbeitgeben unterschrieben und basiert auf gegenseitigen einverstäntnis
5) maximal 5 Tage pro Woche
6) nicht nach 20 Uhr

2007-02-13 08:33:28 · answer #3 · answered by Sebastian# 6 · 0 0

normalerweise ist leichte arbeit in den ferien ab 14 jahren erlaubt. auf einen richtigen lohn haust du dabei keinen aspruch. es ist mehr eine art sackgeld. das hat versicherungstechnische und steuerrechtliche gründe. ich habe auch mit 14 jahren in einem laden inventur gemacht. das ist absolut in ordnung! du brauchst nur das einverständnis deiner erltern.

2007-02-13 08:17:38 · answer #4 · answered by nemo 5 · 0 0

ja, das stimmt.
aber es gibt da zeitliche limits.
auf´s jahr bezogen.
und auf stunden pro tag und woche.
na, was du brauchst, sagt dir der, der/die dich einstellt.
es muss der krankenkasse gemeldet werden und auch der versicherung, damit du auf dem hin und rückweg versichert bist.
und du darfst keine schwre körperliche und gesundheitsgefährdende arbeit verrichten.
jugendarbeitsschutzgesetz....ganz wichitg: du brauchst die schriftliche erlaubnis deiner eltern/des erziehungsberechtigten

2007-02-13 08:15:35 · answer #5 · answered by Alter Ego 7 · 0 0

Ja, dein Arbeitgeber muss allerdings das Jugendarbeitsschutzschutzgesetz einhalten, und die Erziehungsberechtigten sollten einverstanden sein.
Eigenes Konto ist obligatorisch. Sozialversicherungsausweis bekommt man meist bei der Krankenkasse; Lohnsteuerkarte benötigt man auch, bei längerfristigen Tätigkeiten. Wenn es sich um einen 400 Euro Job handelt, gibt es weniger Papierkram.

2007-02-13 08:14:35 · answer #6 · answered by Tifi 7 · 1 1

Also hier in Luxemburg darf man erst ab 15 arbeiten und ich denke dass das auch so in Deutschland ist

2007-02-13 08:13:49 · answer #7 · answered by funi 3 · 0 2

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