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muss man auch studiengebühren bezahlen?

2007-02-12 04:03:40 · 8 antworten · gefragt von mikyway222 1 in Schule & Bildung Sonstiges - Schule & Bildung

8 antworten

Ja, man kann die beim Bafögamt, welches meist in die Uni Integriert ist, beantragen. Ob und wieviel du Studiengebühren zahlen musst, das hängt vom jewailigen Bundesland und der Uni direkt ab. Am besten direkt anfragen.
Du musst übrigens keine spezielle Fächerwahl im Abi vorlegen, dein Abi muss nur gut sein. Die meisten Unis verlangen eine Mappe mit Zeichnungen und machen einen Einstellungstest, wo du auf mathematische, physikalische und gestalterische Grundkenntnisse hin geprüft wirst.
Ein Architekturstudium ist ,im Grundstudium vor allem, SEHR hart. Zwei Stunden schlaf die Nacht sind kein Einzelfall.
Viel Glück bei der Bewerbung und gute Nerven!

LG

2007-02-12 04:17:20 · answer #1 · answered by .......... 3 · 0 0

klar, man und frau bekommen eine ausbildungsverhütung.
die varianten können selbst projektiert werden.
sie sind gratis,aber nur im architekturbüro der pro familia

2007-02-12 12:08:10 · answer #2 · answered by Alter Ego 7 · 1 0

Also AusbildunsVerhütung????
Darunter will ich mir nichts vorstellen...

2007-02-12 12:44:50 · answer #3 · answered by Joj 2 · 0 0

Nein du bekommst keine Ausbildungsvergütung..
und Studiengebühren müssen gezahlt werden ..du hast jedoch evt. Anspruch auf BAföG
lg

2007-02-12 12:24:54 · answer #4 · answered by karima 2 · 0 0

Es gibt keine Ausbildung zum Architekten/Architektin

2007-02-12 12:15:14 · answer #5 · answered by Tegularius 5 · 0 0

Meinst Du Ausbildungsverhütung oder -vergütung ?
Eine Ausbildung zum Architekten ist das Studium und dafür musst Du halt Studiengebühren zahlen.
Aber ein Praktikum oder eine Aushilfstätigkeit bei einem Architektur- oder Ingenieur-Büro wird relativ ordentlich vergütet. So kannst Du u.a. ein wenig Praxis sammeln und Geld dabei verdienen.

2007-02-12 12:10:24 · answer #6 · answered by Kathryn 2 · 0 0

Meinst bestimmt Ausbildungsvergütung!

2007-02-12 12:09:42 · answer #7 · answered by Susanne 6 · 0 0

Du meinst doch bestimmt AusbildungsverGütun oder??? Das andere könnte schon zu sexueller Belästigung im Büro gehören.

2007-02-12 12:09:39 · answer #8 · answered by Eletöterööööö 4 · 0 0

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