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Ich weiß,man ist seinen Kindern gegenüber auch nach dem 18.Lebensjahr noch unterhaltspflichtig.Es gibt aber auch die Pflicht für Kinder,wenn möglich,auch selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Wann und wo hört nun die Pflicht der Eltern auf,wenn das Kind 'keinen Bock' auf Pflichten hat? Bis wann ist man moralisch verpflichtet,immer wieder als Geldgeber und 'Hotel Mama' einzuspringen?

2007-02-11 22:13:21 · 7 antworten · gefragt von Biggi 2 in Freunde & Familie Familie

7 antworten

Du hast schon gewisse Möglichkeiten, Dein Kind zum Lehre machen / Arbeiten gehen zu "bewegen".

Zum Einen darf sich Dein Kind, wenn du das nicht willst, nicht auf Basis der Unterhaltszahlungen eine eigene Wohnung nehmen, wenn du das nicht willst, außer die Verhältnisse wären "unzumutbar" - also Achtung, erstmal schlau machen, am besten beim Anwalt. Die dabei geleisteten sog. Naturalunterhaltsleistungen (Essen, Wohnung, Pflege, etc.) können mit dem zu leistenden Barunterhalt verrechnet werden, so dass Dein Kind schonmal wesentlich weniger Geld zur Verfügung hat.

Hat Dein Kind eine Lehre aus nicht plausiblen Gründen abgebrochen, und weigert sich, eine zweite anzufangen, kannst du gerichtlich klären, ob du immer noch voll unterhaltspflichtig bist.

Wenn alles nichts hilft, erlischt der Unterhaltsanspruch im Alter von 27 Jahren auf alle Fälle.

Ich würd dir raten, damit zu einem Anwalt oder einer Familienberatungsstelle zu gehen. Die kennen alle Möglichkeiten, und haben vielleicht auch noch etwas in peto, womit dein Kind sich vielleicht doch noch gütlich animieren lässt, selbst für sein Leben zu sorgen.

2007-02-11 22:42:24 · answer #1 · answered by Windi 5 · 1 1

Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht bis zur Vollendung der Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Wenn das Kind bis dahin seinen Lebensunterhalt immernoch nicht geregelt bekommt, brauchen die Eltern nichts mehr zu zahlen.
Verdient das Kind vor Vollendung seines 27. LJ auch ohne Ausbildung Geld (z.B. Hilfsarbeiter) entfällt die Unterhaltspflicht ebenfalls.

2007-02-11 22:59:43 · answer #2 · answered by Webster 6 · 0 0

mit 18 jahren

2007-02-12 00:15:29 · answer #3 · answered by Katara 5 · 0 1

27 bis 30 jahre

2007-02-11 22:50:28 · answer #4 · answered by Gottfried K 3 · 0 1

Solange Du Dich moralisch verpflichtet fühlst, wird sich Dein/e Sohn/Tochter immer wieder auf DICH verlassen. Erst wenn Du merkst, dass eine "moralische Verpflichtung" auch eine gewisse Ausbeutung von den eigenen Kinder bedeuten kann, kannst du etwas bewegen - und das kommt auch den Kindern zu gute!!!

2007-02-11 22:48:09 · answer #5 · answered by nur ich 3 · 0 1

Man muß zahlen, bis das Kind die erste Berufsausbildung oder das erste Studium beendet oder abgebrochen hat, egal wie alt das Kind ist. Danach muß nichts mehr gezahlt werden.

2007-02-11 22:26:53 · answer #6 · answered by kuchenmacher 6 · 0 2

Bis zum Abschluss einer Ausbildung/Studium sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Eine Ausbildung müssen die Eltern schon finanzieren. Faulenzer dagegen nicht.

2007-02-11 22:25:55 · answer #7 · answered by profiler 6 · 1 3

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