heißt es nicht,"gleiches recht für alle?"und sollte man das nicht bei allen anwenden?
2007-02-12 08:47:00
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answer #1
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answered by jürgen s 2
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Was ich bei dieser ganzen Diskussion nicht verstehe: Bei einem Kindermörder muss der Bundespräsident keinen Gnadenerlass unterschreiben.
Jeder Kindermörder wird in Deutschland vorzeitig - wegen guter Führung aus der Haft entlassen. Hier interessiert sich weder die Presse, noch der Rechtsstaat um das Leiden der Angehörigen, oder gar die weitere Gefährdung durch diesen Mörder.
Hier heisst es immer: Man kann die Menschen doch nicht für immer wegsperren. Man erfährt ausführlich von der ach so schlimmen Kindheit dieser Mörder - oder von "Frustrationen" die dann zu diesen Taten geführt hatten. Das schreckliche Leid der Kinder - und das Lebenslage Leiden der Eltern und Angehörigen interessiert hier überhaupt nicht.
Warum wird hier mit Zweierlei Mass gemessen? Hier kann man nur gleiches Recht für alle fordern!
2007-02-12 01:58:14
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answer #2
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answered by Franziska 3
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Da alles relativ ist, fragt man sich unwillkürlich, ob denn die Trauer der Familie Schleyer vor dem Gesetz höher bewertet wird als die Trauer von nicht prominenten Eltern, die ihr Kind durch einen der notorischen Kindesmörder verloren haben, die mit psychologischem Gutachten wohl versehen, immer wieder vorzeitig entlassen oder auf Freigang geschickt werden.
Irgendwie bekommt man dadurch das Gefühl: Der unbekannte Mensch aus dem Volk ist etwas Minderwertiges, wenn soviel Trara um die Gefühle von Prominenten gemacht werden.
Wo ist da der Grundsatz, daß vor dem Gesetz alle gleich sind ?
Die Lobbykratie hat wohl ihre Lobby auch in der Justiz.
Oh, Franziska ist der gleichen Ansicht !
2007-02-12 02:43:18
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answer #3
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answered by andrzej k 6
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Komme wohl zu spät.... Da bleibt nur zu sagen: Franziska hat es 100 Prozent auf den Punkt gebracht!!!
Viele Grüsse
Barbara
2007-02-12 07:08:54
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answer #4
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answered by barbara_ottmann 3
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ich denke das lebenslänglich (und sie hat 3x +15 jahre bekommen)
auch lebenslänglich bedeuten soll.
integration in die gesellschaft hat mann sich mit dem töten von anderen menschen absolut verbaut,hört sich hart an, aber die menschen die tot sind können nicht mehr an unserem leben teilnehmen.
2007-02-12 02:40:20
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answer #5
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answered by asieverding 1
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Ich glaube, diese Frage kann man nicht beantworten, denn man sollte beides respektieren, die Gefühle der Familien und das Gesetz.
Hier ist doch das Problem, daß sowohl Opfer, wie auch Täter sind in der Gesellschaft keine unbekannten. Deswegen wird auch so darüber diskutiert. Wenn Täter wie auch Opfer in der Gesellschaft unbekannt sind, dann kräht kein Hahn danach, ob ein Täter vorzeitig auf Bewährung entlassen wird oder nicht.
2007-02-12 01:51:26
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answer #6
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answered by kuchenmacher 6
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Durch unsere Gesetzgebung darf sie es und ich glaube so alt wie sie ist wird sie keinen Schaden mehr anrichten.
Unter Beobachtung bleibt sie ohnehin.
Gruß Kurt
2007-02-12 02:19:37
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answer #7
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answered by kurtdony 3
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Ich bin für eine Entlassung. Die Frau ist jetzt so alt wie ich und ich kann mir nicht vorstellen noch auf konspirativen Wegen unterwegs zu sein!
Sie wird ausserdem immer noch "auf Bewährung" sein. Eine Wiederholung der Tat oder einer ähnlichen ist nicht zu erwarten. Deutschland hat sich so sehr verändert seitdem.
Außerdem sind unsere Gesetze so festgelegt.
Christian Klar, der übrigens immer im gleichen Atemzug genannt wird, hat diese Mindesthaftzeit noch lange nicht erreicht.
2007-02-12 02:17:36
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answer #8
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answered by > Beate < 6
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Die Schleyer - Hinterbliebenen sind nicht zu Schaden gekommen! Mitleid habe ich allenfalls (wenn überhaupt) mit den Angehörigen der Angestellten, die hier auch zu Opfer wurden!
Die Lächerlichkeit eines Systems richtet sich auch nach der vollmundigen "Verurteilung" zu etlichen Malen "lebenslänglich und dazu noch 15 Jahre" die dann doch so zusammenschrumpfen!
2007-02-13 11:45:21
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answer #9
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answered by Anonymous
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Die Zeit der RAF Terroristen,ist gott sei Dank,lange vorbei,diese
Leute,ueberwiegend Studenten-innen ,waren jung.Deshalb
haben wir in Deutschland,Instutionen,die dies ueberpruefen,
Gesinnung,Fuehrung waehrend der Haft usw.Wir koennen
nicht einen Volksentscheid herbeifuehren,das gaebe ein grosses
gerenne.
2007-02-12 02:10:57
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answer #10
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answered by buschorn63 6
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