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ich habe jetzt gefahrenabwehrverordnung gelesen was ich bekommen habe als ich mein hund angemeldet habe und das ist von 2003 und da steht nicht das er kastriren werden muss.2000 war anderes. Schreibefehler habe ich und das weis ich aber ich bin erst 2 jahre hier.Sorry.Josip P hat keine ahnung von nichts!!!!!!

2007-02-11 00:48:04 · 6 antworten · gefragt von Natasa V 1 in Tiere Hunde

6 antworten

Ich würde an deiner Stelle mal beim zuständigen Ordnungsamt anrufen.Alles Gute für dich un deine Hündin.

2007-02-11 00:58:13 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Ob gewerblich oder hobbymäßig,eine Züchtung ist hier in Deutschland verboten,und das ist gut so.Also halte Dich an die Gesetze und sorge dafür,daß da kein Nachwuchs produziert wird.Auch,wenn Du erst 2 Jahre hier bist,zeugt es nicht von Reife,wenn Du in Deiner Hundefrage noch Dritte beleidigst.das,was ich von Josip bisher gelesen habe,hat Hand und Fuß,wenn Du verstehst,was ich meine.Und Du hast auch seine Antwort als die beste ausgewählt,was soll das also?Auch wenn Du erst 2
Jahre hier bist,solltest Du wissen,in diesem Land herrscht
MEINUNGSFREIHEIT

2007-02-11 22:22:20 · answer #2 · answered by kralo1 3 · 2 1

Es muß kein Hund der Anlage 1 kastriert werden da kein Zuchtverbot erlassen werden darf. Es dürfen keine Rassen "ausgerottet" werden da gab es Klagen nach der ersten Verordnung und die Züchter welcher jener Rassen sind damit durchgekommen aber versucht hat Vater Staat es narürlich erstmal. Genau wie es eine ganze Zeit unklar war welche Rassen auf der Liste stehen sollen und viele Klagen von dén großen Schäferhundvereinen.........

2007-02-14 19:34:32 · answer #3 · answered by kurze 2 · 0 0

Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.

1. muss die Ausgabe von 2003 heute keine Gültigkeit mehr haben. Gerade in diesen Verordungen ändert sich laufend etwas.

2. Besteht kein generelles Züchtungsverbot in Deutschland! Jede dieser "Kampfhundeverordnungen" ist Ländersache, es gibt kein für ganz Deutschland gültiges Gesetz zu diesem Thema!

3. gibt es Bundesländer komplett ohne Verordnung und Auflagen.

Da ich nicht weiß, wo du wohnst kann ich dir leider auch keine antwort auf deine Frage geben.

Schau doch mal unter "www.ksgemeinde.de" dort sind alle derzeitigen Verordnungen aufgelistet. Dort gibt es auch ein Forum mit vielen Mitgliedern, die in behörden und entsprechenden Ämtern arbeiten. Da wirst du sicher ne Antwort auf deine Frage bekommen!

LG und alles gute für euch!

2007-02-13 02:07:11 · answer #4 · answered by rockkatze1980 2 · 0 0

hi, deine Schreibfehler machen nichts :) ja man muß diese Hunderasse kastrieren lassen, weil auch das Züchten hier in Deutschland verboten ist selbst die Hobbyzucht. Deshalb ist es leider Vorschrift diese Hunde kastrieren zu lassen, was ich nicht fair finde aber leider ist das so.

2007-02-11 09:47:03 · answer #5 · answered by kleine 1 · 0 0

Von Kastrieren ist in der Verordnung nicht direkt die Rede - du musst dafür sorgen, dass ein Rüde zeugungsunfähig wird - also musst du einen Rüden kastrieren lassen, eine andere Möglichkeit kenn ich da nicht. Für eine Hündin gibt es andere Eingriffe, um sie zeugungsunfähig zu machen: z.B. die 3-Monatsspritze! Oder halt eine Sterilisation. Es kommt also darauf an, ob du eine Hündin oder einen Rüden hast und ob du durch eine einmalige Aktion (also Kastration) oder durch 3-Monatsspritze die Verordnung einhalten willst.

2007-02-11 01:11:48 · answer #6 · answered by Naamah 6 · 0 0

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