Ja wie Alle sagen bekommst Du Kindergeld auf jeden Fall.
Das Kindergeld jedoch wird angerechnet, was heißt es zählt als Einkommen und wird quasi von Deinem Bedarf abgezogen, so dass Du nicht das volle ALG 2 bekommst.
Klar ist es nicht pfändbar, ebenso wenig wie Alg 2
2007-02-10 00:52:02
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answer #1
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answered by ? 4
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Kindergeld bekommt jeder der ein Kind im Haushalt hat, aber bei Alu 2 wird ein Gesamtbedarf ausgerechnet und das Kindergeld dann mit gegen gerechnet!
2007-02-10 00:12:30
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answer #2
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answered by kiki-G 6
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Man bekommt Kindergeld als Einnahme, es wird auf das Hartz4 Geld angerechnet.
2007-02-10 00:12:20
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answer #3
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answered by Kids for family 4
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Es heißt eigentlich fälschlicherweise Kindergeld. In wahrheit ist
nämlich nicht direkt für das Kind, sondern für die Eltern da.
Den ein Geschiedener Ehepartner hat anspruch auf die Hälfte
des Kindergeldes, wenn er Unterhalt zahlt.
Das ist dann auch der Grund das es bei Sozialhilfe oder Harzt4
als Einkommen angerechnet wird. Sollte eigentlich in diesem
Bereich abgeschaft werden. Doch darüber streiten sich immer
noch die Politiker.
Einzige möglichkeit um das ein wenig aus zu gleichen, ist die
hier erwähnte Zuschlagsforderung.
Es ist shon verrückt das es trotzdem noch Kindergeld heißt.
2007-02-10 09:40:57
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answer #4
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answered by Anonymous
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Hallo, das Kindergeld steht dir rechtlich immer zu und ist obendrein auch nicht pfändbar!!! Hier ein Tipp, was viele auch nicht wissen: Du kannst einen Antrag auf Kindergeldzuschlag stellen. Gehe auf die Seite: www.arbeitsagentur.de und dann rechts auf den link Informationen für Arbeitnehmer und dann wieder links auf Kindergeld. Scroll dich runter bis Antrag auf Kindergeldzuschlag erscheint und drucke dir die Anträge aus. Das Geld wird zusätzlich für längstens 3 Jahre zum normalen Kindergeld gezahlt. Ich habe einen Sohn und bekomme für ihn statt 154 Euro mtl. mit dem Zuschlag 259 Euro im Monat. Echt gutes Geld, das du bestimmt auch brauchen kannst. Liebe Grüsse
2007-02-10 00:20:30
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answer #5
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answered by haxentisch 4
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Wenn der Anspruch auf Kindergeld besteht, wird er zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Ist ja fürs Kind eine garantierte staatliche Unterstützung die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.
2007-02-10 00:08:07
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answer #6
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answered by Anonymous
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Ja es wird aber angerechnet
2007-02-10 00:07:26
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answer #7
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answered by iland1310 3
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Es wird zusätzlich gezahlt, nicht angerechnet.
Allerdinge bin ich noch nicht dahintergekommen, wie das mit dem neuen Familiengeld ist. Es gibt oder gab ja auch Bundeserziehungsgeld... wurde das abgeschaft?
Das Kind hat aber Anspruch auf Sozialhilfe (ich weiss nicht, ob Harz 1,2,3 oder 4 da zuständig ist). Und hier sollte dann das Kindergeld angerechnet werden, in der Sozialhilfe für das Kind ist das Kindergeld mit eingerechnet.
2007-02-10 01:13:13
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answer #8
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answered by Anonymous
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Ja weil das Kindergeld quasi der Steuerfreibetrag von deinem Kind ist. Deshalb bekommt das Kindergeld quasi auch das Kind egal ob die ALG2 bekommst oder Joseph Ackermann heisst.
2007-02-10 00:11:52
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answer #9
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answered by kabejota 3
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kindergeld hat mit arbeitslose nichts zu tun das steht dir immer zu das kriegen sogar millionaere.
2007-02-10 00:10:23
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answer #10
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answered by Anonymous
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