Ich denke mal nicht, dass du die Verteidigungs- bzw. Notwehrsituation meinst. Kann es sein, dass du das grundsätzlich meinst?
Grundsätzlich finde ich sollte man (statt lächerlicher 4 Jahre) jeden Vergewaltiger und Kinderschänder dazu verurteilen, nur 5 Minuten mit der Familie der Opfer in einem Raum verbringen zu müssen!! Ohne Schutz selbstverständlich....
2007-02-08 23:32:31
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answer #1
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answered by Independent 3
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das fällt unter notwehr. tritt solange, bis er von dir ablässt. das ist erlaubt.
2007-02-08 23:22:55
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answer #2
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answered by Anonymous
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Also ich glaub ich würd ihn bis zur bewusstlosigkeit tretten.
Dannach verschnauf ich kurz, und dann weiter.
--> zertrettene Eier,gebrochener Kiefer, gebrochene Nase und was es sonst noch so gibt !
2007-02-09 00:12:44
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answer #3
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answered by nadine2985 1
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Also das Treten würde ich echt lassen, den am ende verletzt Du dich noch selbst dabei, und riskierst am ende auch noch das Du eine Strafe bekommst - den in Deutschland ist der "TÄTER- noch immer viel wichtiger als der OPFER- Schutz", das verstehe wer will, ich und viele andere verstehen es nicht . . .! Aber hab etwas Fantast, solche Ärsche müsste man auf eine automatische "Wurstschneidemaschine" draufstellen und dann von unten her scheibchen, für scheibchen bearbeiten und kleiner machen. Egal ob wen oder was so ein ***** Vergewaltigen will, solche Menschen gehören
aus der Gesellschaft entfernt, und zwar auf Dauer!
Jemand der andere mit- oder auch ohne- "GEWALT" zu Handlungen gegen deren Willen zwingen will, hat für mich keine daseins berechtigung.
Das sind ganz armselige "Würstchen",denen ich persönlich wünsche das Sie selbst einmal von jemanden zu etwas gezwungen werden das Ihnen überhaubt nicht gefällt . . .
Ich Schäme mich oftmals ein "Mann" zu sein, wegen solchen Ärschen. . .
2007-02-08 23:59:56
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answer #4
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answered by Knuddel 4
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Moin
leider nur solange wie du die möglichkeit dazu hast ohne ihn festhalten zu müssen , sobald du ihn festhältst oder in position bringst ( auslegungssache ) ist es eine körperverletzung
das hat sich so ergeben weil einige frauen es als sport betrieben haben , weshalb die vergewaltigung nur dann eine vergewaltigung darstellt wenn seelischer oder körperlicher schaden vorliegt .
wenn du fähig bist dich in diesem maße zu wehren ist es die abwehr einer versuchten vergewaltigung
daraus ergibt sich tritt gleich so zu das er zusammenbricht und er nicht mehr laufen kann dann ruf die polizei und zeig ihn an
mitzählen tut wohl keiner , nur nachzählen kann der arzt anhand der hemmatome
Mfg
2007-02-08 23:40:38
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answer #5
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answered by willi0867 4
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Undankbarkeit ist der Welt Lohn? -
Wer so fragt, der will genießen ohne dass es auffällt!
2007-02-10 23:21:17
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answer #6
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Ein Vergewaltiger hat nicht das Recht eine Anzeige zu stellen, soweit sollte es noch kommen, soll jetzt das Opfer bestraft werden, u der Täter macht munter weiter, nein , tritt solange zu bis die Polizei kommt, solche Leute gehören weg gesperrt , u am besten sollten sie dann so hergestellt werden das Sie nie wieder eine Frau anfassen, auch dazu haben die eigentlich nach einer Vergewaltigung kein Recht mehr
2007-02-10 09:35:36
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answer #7
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answered by sheenina 2
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ich würde so oft zu tretten dass so ein schwein nie wieder es sich traut sowas zu tun dass haben die verdint
2007-02-09 03:41:47
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answer #8
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answered by Anonymous
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Meinst du, wenn er dich gerade vergewaltigen will? Dann sooft wie du willst, weil es ja Notwehr ist.
Wenn du allerdings einen auf der Straße triffst, von dem du weißt, dass er mal jemanden vergewaltigt hat, dann darfst du natürlich nicht einfach so hingehen und ihn in den Sack treten. Schließlich hat er dir nichts getan. Aber wenn ich so jemanden auf der Straße treffen würde, wüßte ich auch nicht. ob ich mich kontrollieren könnte :)
2007-02-09 02:55:58
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answer #9
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answered by upminster_bridge 3
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wenn du ihm auf die fresse geben würdest dann wäre ich stolz auf dich, denn es ist schon richtig das du ihn schlägst denn wie gesagt du würdest dich ja nur wehren !!! viel Glück
2007-02-08 23:52:33
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answer #10
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answered by lavin 1
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