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ich habe jemanden kennengelernt,mit dem ich gern zusammenziehen möchte.da wir uns erst gut 2 monate kennen,darf das arbeitsamt uns lt.gesetz auch nicht als eheähnliche gemeinschaft behandeln,erst nach einem jahr.das problem ist jetzt dieses u25 gesetz.ich habe auf dem amt nachgefragt aber keine ordentliche anwort bekommen.jetzt steh ich auf dem schlauch.ich weiß nicht ob ich jetzt ausziehen kann/darf oder nicht.meine eltern wären einverstanden damit,aber was muss ich jetzt genau beachten oder tun,damit das amt mir keinen strich durch die rechnung macht?

2007-02-06 23:06:26 · 2 antworten · gefragt von ninek487 2 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

2 antworten

Soweit ich weiß darfst du unter 25 Jahre wenn du arbeitslos gemeldet bist nicht um- bzw. ausziehen, da du ja durchaus noch zu Hause wohnen kannst bis 25 und es deswegen keinen Grund gibt warum das Arbeitsamt dir Miete zahlen sollte. An deiner Stelle würde ich mir erstmal Arbeit oder eine Ausbildung suchen und schauen das ich die Wohnung allein finanzieren kann. Und dann kannst du auch ausziehen ohne Erlaubnis vom Arbeitsamt! Und du brauchst ja auch keine Wohnung wenn du sie selbst von deinem eigenen Geld gar nicht bezahlen kannst.

2007-02-06 23:19:33 · answer #1 · answered by wunschbox 6 · 0 0

WGs sind meines Wissens nicht verboten.

2007-02-06 23:30:47 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

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