ich habe jemanden kennengelernt,mit dem ich gern zusammenziehen möchte.da wir uns erst gut 2 monate kennen,darf das arbeitsamt uns lt.gesetz auch nicht als eheähnliche gemeinschaft behandeln,erst nach einem jahr.das problem ist jetzt dieses u25 gesetz.ich habe auf dem amt nachgefragt aber keine ordentliche anwort bekommen.jetzt steh ich auf dem schlauch.ich weiß nicht ob ich jetzt ausziehen kann/darf oder nicht.meine eltern wären einverstanden damit,aber was muss ich jetzt genau beachten oder tun,damit das amt mir keinen strich durch die rechnung macht?
2007-02-06
23:06:26
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gefragt von
ninek487
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Politik & Verwaltung
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