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was kan ich den dagegen machen???

2007-02-06 22:13:29 · 13 antworten · gefragt von melanie g 1 in Unterhaltung & Musik Umfragen & Abstimmungen

13 antworten

Wenn Dein Ex-Arbeitgeber Dir trotz mehrmaliger Aufforderung kein Zeugnis ausstellen möchte, kannst Du zum Rechtsanwalt gehen und wenn es hart auf hart kommt, kannst Du durch Deinen Anwalt Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Kosten trägt auf jeden Fall Dein Ex-Arbeitgeber, weil er verpflichtet ist, Dir ein Zeugnis auszustellen.

2007-02-06 22:18:34 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Am besten du schreibst dir selbst ein Zeugnis und bittest ihn um seine Unterschrift!

2007-02-06 22:17:41 · answer #2 · answered by mogli_1984 3 · 2 0

Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Hier solltest du klare Verhältnisse schaffen: Schreibe deinem ehemaligen Arbeitgeber einen Brief (Wichtig die Form wahren und freundlich bleiben!)

in dem Brief bittest du um die Ausstellung eines Zeugnisses. Erwähne ausdrücklich, dass du schon mehrmals (mit Datum!) persönlich wegen der Ausstellung gebeten hattest.

Ganz wichtig: Den Brief schickst du als Übergabe Einschreiben mit Rückschein. Nur so hast du einen Gerichts relevanten Beweis, dass dein Brief angekommen ist. Deine persönlichen Besuche könnte der ehemalige Arbeitgeber vor Gericht abstreiten oder behaupten, du warst wegen ganz anderer Anliegen bei ihm.

Noch ganz wichtig. Setze in dem Brief eine Frist für das Arbeitszeugnis und bitte um Bestätigung für deine Nachricht.

Wenn diese Frist verstrichen ist, oder keine Nachricht an dich eingegangen ist solltest du einen Anwalt aufsuchen.

Viel Erfolg
Franziska

2007-02-07 17:49:19 · answer #3 · answered by Franziska 3 · 1 0

Dem säumigen Arbeitgeber per Einschreiben eine angemessene Frist setzen, bis wann er das Zeugniss auszustellen hat. Wenn er darauf nicht reagiert, und man keine Rechtsschutzversicherung hat, kann man sich einen Beratungsgutschein beim Rechtspfleger des lokalen Amtsgerichts erstellen lassen und einen Anwalt aufsuchen.

2007-02-06 22:24:23 · answer #4 · answered by Tifi 7 · 1 0

Zum Anwalt gehen.

.

2007-02-06 22:16:39 · answer #5 · answered by Vadder Abraham 6 · 1 0

Da du dich mündlich nicht beteiligst kann die 3 im Zeugnis berechtigt sein. Normalerweise steht doch im Zeugnis, wiei die mündliche und die schriftliche observe zusammensetzt. Mündlich wird übrigens oft mehr bewertet als eine Arbeit im Halbjahr.

2016-12-17 11:13:02 · answer #6 · answered by ? 3 · 0 0

Du kannst das Zeugnis einklagen, also Anwalt und Arbeitsgericht...

2007-02-09 07:30:28 · answer #7 · answered by BM 4 · 0 0

Vielleicht versteht er Dein Deutsch nicht ????? (Denn, wenn Du so sprichst, wie Du schreibst, könnte er damit Probleme haben)

2007-02-07 01:03:34 · answer #8 · answered by HPD 7 · 0 0

Zu weit hingehen ---- mit ANWALT !!!

2007-02-06 23:06:22 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

ich würde ihn noch mal schriftlich auffordern. so richtig per einschreiben (die idee mit dem selberschreiben und unterschreiben lassen find ich super! falls er einfach nur faul ist, oder viel zu tun hat, ist das vielleicht das beste.)

wenn das dann immer noch nicht fruchtet, echt zum anwalt gehen :-)

viel glück :-))))

2007-02-06 22:22:40 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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