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Käufer auf eBay kann nicht zahlen was ist mit Rücktrittsrecht?
Hallo,
ein Bekannter hat sich auf eBay ein neues Handy für kanpp 600 Euro gekauft und hatte nun einen schweren Unfall und kann dadurch nicht zahlen!
Nun meine Frage:
Da es ein gewerblicher Händler war kann er doch vom Kauf ohne Probleme zurücktreten, oder geht das erst wenn er bezahlt hat und die Ware erhalten hat?
Wer kennt sich damit aus?
Was gehört in den Widerruf?

2007-02-06 12:19:37 · 4 antworten · gefragt von Dark 2 in Computer & Internet Internet

4 antworten

Hallo,

vergiss, was die Vorredner geschrieben haben.

Bei einer Ebay Auktion kommt zwar ein Kaufvertrag zustande - den kann ein Privatkäufer bei Kauf von einem gewerblichen Verkäufer aber problemlos widerrufen.


Manche (unseriöse) Verkäufer behaupten zwar, dass dieses Recht erst besteht, wenn man bezahlt hat - das ist falsch.

Dein Freund kann innerhalb von 1 Monat (bei Ebay-Käufen gelten andere Fristen) vom Kauf zurücktreten.

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware.

Also sage deinem Freund, er solle den Kaufvertrag schriftlich widerrufen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

Der Verkäufer darf keine Kosten verlangen.

Das schlimmste, was passieren kann, ist eine rote Bewertung - mehr auf keinen Fall.

Jeder seriöse Verkäufer wird den Kaufvertrag ohne Probleme stornieren. Sollte der Verkäufer irgendwelche Kosten verlangen oder zickig werden - einfach widersprechen und ignorieren - rechtlich kann der VK rein gar nichts machen.



Der Widerruf ist schriftlich (Email genügt) an den Verkäufer zu richten (am Besten über das Ebay Nachrichtenportal, denn dann ist er beweißbar)

Es sollte enthalten sein.

-- Name des Käufers

-- gekaufter Artikel -(Artikelnummer).

-- der Widerruf selbst (hiermit widerrufe ich den Kaufvertrag....

-- und evtl. das Anfordern einer Bestätigung

-- Grund ist nicht erforderlich - aber ein Autounfall stimmt den Verkäufer milde


Es ist das Recht eines Käufers, einen Kauf bei einem gewerblichen VK zu widerrufen - also habt keine rechtlichen Bedenken.



PS: Im Gegensatz zu landläufigen Meinung besteht ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nur bei Fernabsatzverträgen.

Bei Kauf in einem Ladengeschäft gibt es kein gesetzlich verankertes Rückgabe- oder Umtauschrecht. Viele Geschäfte räumen aber ein Umtauschrecht ein.

2007-02-07 07:37:41 · answer #1 · answered by Raptor 4 · 1 0

Hallo Dark, keine Sorge, keinen Stress.

Wie lange ist der Kauf den her? Länger als 7 Tage? Nein, dann kannst du widerrufen. Ich würde mich aber trotzdem mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, geht für Profi´s nur um ein paar Cent für die Gebühr und um eine gute Bewertung. Biete es dem Händler an, sowie ein paar Euro für Kosten. Falls er sie hat, wenn ihr beide zurücktreten kann er seine Gebühren zurückfordern...

2007-02-06 20:31:46 · answer #2 · answered by gernotdortmund 4 · 1 0

Es gibt hier verschieden Rechtsauffassungen.

So hat das LG Hamm entschieden, das jedem mindestens ein 14 tägiges Rücktrittsrecht analog zu online-einkäufen zusteht.

ein anderes gericht billigt dem käufer gegenüber einem gewerblichen verkäufer ein 4-wöchiges rücktrittsrecht zu.

wichtig ist nur, den rücktritt rechtswirksam zu erklären.am besten per einschreiben-rückschein und zeitgleich per fax

hoffe das halt geholfen, vieles zu dem thema unter www.channelpartner.de

2007-02-07 17:58:27 · answer #3 · answered by lorhinger 2 · 0 0

Da musst du mal ganz genau die ebaz richtlinien lesen. mit dem Gewinn der Versteigerung oder mit Sofortkauf verpflichtet sich der Kaeufer zum kauf/bezahlen der Ware!!!
in diesem fall wuerde ich aber versuchen mit dem Verkaufer per mail oder sogar telefonisch kontakt aufzunehmen und die sache zu erklaeren und klaeren. Wenn es sich nicht gerade um ein Ober A..och handelt kann man sich ganz bestimmt einigen und vom Kauf zuruecktreten.

2007-02-06 20:35:41 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

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