Die Rechtslage kenne ich nicht, aber Betrug ist es auf jeden Fall.
Das gilt übrigens auch für das Kind, und sein Leben.
2007-02-05 08:30:21
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answer #1
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answered by > Beate < 6
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Das ist mit Sicherheit schwerer Betrug, arglistische Täuschung und Vertrauensbruch sowieso.
Deshalb kann ich auch nicht einsehen, warum ein Mann, wenn er auch nur den geringsten Zweifel an seiner Vaterschaft hat, nicht ohne Einwilligung der Mutter einen Vaterschaftstest durchführen lassen darf.
Ich bin zwar eine Frau, aber was Recht ist muss Recht bleiben. Wenn man seinen Mann/Partner betrogen hat, muss man auch die Konsequenzen dafür tragen, auch wenn es noch so schwer fällt.
2007-02-05 17:02:52
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answer #2
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answered by Anonymous
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Jau, du hast ja so recht aber Deine Justizministerin (Zypries)
sieht es anders. Dein DNA-Test ist nämlich illegal!
Dafür läßt sie jetzt einen Kinderschänder in Brandenburg frei,
mangels Formfehler bei der Sicherheitsverwahrung.
2007-02-05 19:30:29
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answer #3
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answered by Anonymous
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Ja !
2007-02-05 16:42:05
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answer #4
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answered by ono 4
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Es ist eine "Personenstandsfälschung". Schau mal hier in wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsf%C3%A4lschung
2007-02-05 16:36:07
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answer #5
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answered by kalinka1968 4
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Den Vorsatz kann man nicht beweisen, ein Anwalt wird immer von einem tragischen Irrtum ausgehen!
2007-02-05 16:30:47
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answer #6
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answered by Laredo 6
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Ja, das ist es!
Obwohl ich selber eine Frau bin, habe ich da wenig Verständnis.
Genauso wenig, wenn Frauen aus "Versehen" schwanger werden.
2007-02-05 21:49:06
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answer #7
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answered by Padrina 6
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Auf jeden Fall lädt ein solches Verhalten anderen jede Menge schwer zu verarbeitendes Schicksal auf .
Von der gesetzlichen Tolerierung des Unterschiebens von Kindern bis zum Eingeständnis , daß Frauen und Männer halt einfach nicht immer zurechnungsfähig sind , ist es nur ein kleiner Schritt - mit fatalen Folgen für Rechtswirklichkeit und Menschenwürde .
Und die Kirchen schweigen und denken an zukünftige , ignorante Kirchensteuerzahler - prima !
2007-02-05 16:52:58
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answer #8
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answered by Stephanf hypnocat 6
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Auf diese Frage kann man eigentlich nur mit ja antworten. Aber leider läßt sich das ja schlecht beweisen, daß die Frauen es wußten. Wie können solche Frauen nur mit so einer Lüge leben, ich bin selber Mutter und ich könnte weder meinem Mann noch meinem Kind in die Augen schauen.
2007-02-07 02:47:26
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answer #9
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answered by nennymon 3
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Der Betrugsbestand im Sinne des Strafrechtes ist m.E. nicht gegeben aber solltest Du den Namen das tatsaechlichen Zeugers kennen besteht die Moeglichkeit bei Ihm Regressansprueche bezueglich Unterhalt geltend zu machen ,soweit mir bekannt auch fue bereits geleistete Zahlungen die bereits vor Jahren getaetigt wurden.
2007-02-05 22:10:03
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answer #10
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answered by frank 2
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