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mein freund und ich wollen heiraten , da ich mit unserem 2 ten Kind schwanger bin. bevor wir heiraten möchte ich meinem freund das komplette sorgerecht überschreiben , da männer sonst immer die gearschten sind wenn es zur scheidung kommt und damit mein freund die sichheit hat das es später nicht dazu kommt !!! wie,wo und mit welchen gründen kann ich mein freund das volle sorgerecht überschreiben ?????

2007-02-05 02:17:50 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Verlobung & Heirat

12 antworten

Mal ganz ehrlich,wenn die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf deinen Freund als Liebesbekundung gemeint ist...dann tue es bitte nicht, sowas wäre unmenschlich und ganz ehrlich, du wärest ganz schön, naja, sagen wir " nicht schlau ". Das gemeinsame Sorgerecht wäre doch die elegantere Variante. Im Falle einer Trennung hättest du deine Kinder praktisch verkauft. Ich glaube, du bist dir nicht ganz im Klaren, was du da vorhast. Ich könnte das nicht. Allerdings würde ich,falls mein Mann und ich uns trennen würden, ihm auch niemals das Umgangsrecht verwehren. Das wäre auch das Einzige, was ich was ich ihm an deiner Stelle versprechen würde, alles andere wäre unzumutbar und dumm, Rechtsprechung hin oder her. Denk nochmal darüber nach.

2007-02-05 05:34:21 · answer #1 · answered by sislilo 2 · 0 0

Lass Dich bitte vorher beim Jugendamt, Familienrechtler oder sonst wem, der Ahnung von der Materie hat beraten, bevor Du wirklich so einen Schwachsinn unternimmst. Ein volles alleiniges Sorgerecht als Liebesbeweis zu verlangen, ist so ziemlich mit das perverseste, von dem ich je gehört habe.
Und das auch noch auf Kosten des ungeborenen Kindes.

2007-02-05 10:26:07 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Ihr könnt einen Ehevertrag aufsetzen. Aber mach das lieber nicht. Wenn Dein Freund so etwas verlangt, scheint bei euch ja nicht besonders viel Vertrauen zu herrschen.

2007-02-05 10:20:30 · answer #3 · answered by Vanilletiffy 5 · 4 0

Wenn Du Deinen Freund heiratest, hat er doch automatisch das Sorgerecht für Deine Kinder. Da muß man nicht vorher etwas schriftlich festmachen. Zudem würde ich als Mutter NIEMALS freiwillig mein Sorgerecht für die Kinder "abtreten" und das kann auch kein Mann von mir verlangen!

2007-02-05 10:22:30 · answer #4 · answered by TamiS 5 · 3 0

das ist nicht möglich, weil generell ein geteiltes Sorgerecht gilt, es sei denn, ein Gericht entscheidet anders! Das Sorgerecht kann also nur gerichtlich geklärt werden! Und schon gar nicht bei Heirat!
PS nochmal zum Mitschreiben: Kein Ehevertrag oder was auch immer kann das regeln! Ausschliesslich ein Gericht nach Anhörung des Jugendamtes entscheidet über die Kinder!

2007-02-05 10:28:04 · answer #5 · answered by Michael K. 7 · 1 0

bei der hochzeit wird das sorgerecht automatisch zu gleichen Teilen auf beide Elternteile verteilt. wer später bei einer Scheidung das sorgerecht für die kinder (oder eines davon bekommt) kann dann von den eltern selber entschieden werden, SOFERN der gewählte Elternteil für das Kind sorgen kann. in einem streifall um das sorgerecht oder bei Zweifeln ob das kind beim gewählten Elternteil die nötige Fürsorge bekommen kann (finanzielle lage etc) entscheiden das jugend-/ sozialamt oder ein Gericht. ich glaub ab 16 dürfen sich die kinder selber entscheiden welcher elternteil das sorgerecht bekommen soll.
Wobei es bei einer Scheidung nicht so ist, dass man komplett aus der Sorgefürpflicht rauskommt. Dh man ist für die kinder in einem gewissen maß trotzdem noch verantwortlich, egal bei wem sie leben
ich würde keinen ehevertrag schließen welcher ihm das sorgerecht überträgt. es gibt zwar "notlagen" in denen man aus einem solchen vertrag wieder raus kommt. aber du weißt nie was passiert und vllt möchtest du irgendwann doch nicht mehr, dass er für die kinder sorgen darf, wenn ihr euch trennt. lass dir lieber alle türen offen.

2007-02-05 10:42:46 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Für Kinder, die nicht in der Ehe geboren werden, können Vater und Mutter beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben, so dass das Sorgerecht dann beiden gemeinsam zusteht.

Bei ehelichen Kindern steht das Sorgerecht automatisch immer beiden Eltern zu.

Man kann auf das Sorgerecht nicht zu Gunsten eines anderen verzichten. Man kann das Sorgerecht nur gerichtlich entzogen bekommen.

2007-02-05 10:39:07 · answer #7 · answered by Ulf T 2 · 0 0

Will ein Elternteil die das Kind betreffenden Angelegenheiten allein regeln, ohne dass der andere Teil ein Mitspracherecht hat, muss darüber das Familiengericht entscheiden. Das Gericht wird seine Entscheidung daran ausrichten, was die bessere Lösung für das Kind ist. Insoweit hat es auch zu berücksichtigen, dass das Kind, wenn es 14 Jahre alt ist, dem Antrag eines Elternteils auf alleiniges Sorgerecht widersprechen kann.

Wird dem Antrag des einen Elternteils auf alleiniges Sorgerecht durch den anderen Elternteil zugestimmt, ist das Gericht grundsätzlich an die gemeinsame Entscheidung der Eltern gebunden. Das bedeutet, es hat dem Antrag stattzugeben. Diese Bindung an den Willen der Eltern entfällt jedoch, wenn das Kind dem Antrag widerspricht.

Das Gericht muss auch dann eine eigene Entscheidung treffen, wenn der andere Elternteil dem Antrag nicht zustimmt.

Können sich die Eltern über das elterliche Sorgerecht nicht einigen, muss das Gericht entscheiden.

Die Entscheidung richtet sich im wesentlichen nach der Beantwortung von zwei Fragen:

Wird eine alleinige elterliche Sorge dem Wohl des Kindes am besten gerecht?
Ist das alleinige Sorgerecht gerade des Antragsstellers die beste Lösung?

Hinsichtlich der ersten Frage prüft das Gericht, inwieweit ein gemeinsames Sorgerecht der (zerstrittenen) Eltern überhaupt realisierbar ist und ob es dem Wohl des Kindes nicht doch am gerechtesten wird.

Nur in dem Fall, dass das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass das alleinige Sorgerecht eines Elternteils die bessere Lösung ist, prüft es auch die zweite Frage. Bei welchem Elterteil soll das Kind bleiben, wer von beiden Elternteilen kann das Wohl des Kindes also am ehesten gewährleisten.

Insoweit entscheidet das Gericht anhand folgender Kriterien:

Förderungsprinzip: Wie eignet sich der Elternteil zu der Erziehungs- und Betreuungsaufgabe?

Kontinuitätsprinzip: Besteht Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse?

Was will das Kind?

Wie ist die Bindung zu den Eltern?

Nestprinzip: Wie ist die Bindung zu den Geschwistern, welche sonstigen Bezugspersonen gibt es und wie ist das lokale Umfeld?

Anzumerken ist insoweit, dass in unserer modernen Gesellschaft beide Elternteile als zunächst gleichberechtigt in der Erziehungsfrage angesehen werden. Schlechtere Karten hat allerdings derjenige der berufstätig ist, da er der Erziehung des Kindes (regelmäßig) weniger Zeit als der andere Elternteil widmen kann. Maßgebend für die Entscheidung wird auch sein, ob das Kind durch die Übertragung des alleinigen Sorgerechts aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen wird. Als Faustformel gilt: Das Gericht wird immer abwägen, welches das geringere Übel für das Kind ist, wobei dessen Meinung zu berücksichtigen ist.

2007-02-05 10:38:50 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn ihr heiratet, hat dein Freund automatisch das Sorgerecht und im Falle einer Scheidung gibt es in Deutschland sowieso das gemeinsame Sorgerecht, außer es stehen schwerwiegende Gründe für ein alleiniges Sorgerecht an. Also lieber nicht so kompliziert machen, sondern lieber heiraten, solange das Kind im Bauch ist.
Gruß nik

2007-02-05 10:31:08 · answer #9 · answered by nik 3 · 0 0

Hi, das würde ich auf keinen Fall machen,
zumal dies in ein paar Jahren, sollte der Fall eintreten, was ich euch nicht wünsche, nur wenig mit der Entscheidung eines Familiengericht bewirken kann.
..dabei kommt es auf die aktuelle Situation an und mit Recht, was für die Kinder am Besten ist....
...teilt euch das Sorgerecht, so wie man alles teilen sollte in einer Ehe...viel Glück

2007-02-05 10:29:40 · answer #10 · answered by angie48 6 · 0 0

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