Indem Du auf das Erbe verzichtest !
2007-02-04 07:06:44
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answer #1
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answered by Wilken 7
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wenn Dein Erbe mit schulden verhangen ist gar nicht und ansonsten musst du nur zurücktreten und das am besten beim Notar
2007-02-08 01:58:56
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answer #2
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answered by Frank A 3
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Da raucht man doch nur auf die Rechte aus der Erbschaft zu verzichten. Bei den Pflichten aus dieser Erblassung herauszukommen dürfte hier und dort weit komplizierter sein!
2007-02-05 07:01:58
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answer #3
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Ganz einfach - Erbe ausschlagen. Dies geht auch in einer Erbengemeinschaft. Dies tut man ja vor allem, enn man annimmt, dass das Erbe eher negativ ist.
2007-02-04 08:27:29
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answer #4
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answered by rronny 7
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selber sterben wäre die entgültigste lösung...
2007-02-04 07:28:21
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answer #5
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answered by Alter Ego 7
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Wenn du aus diese Erbengemeinschaft heraus willst, dann müssen dich die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen, bzw. die Erbengemeinschaft wird entsprechend des zu erwartenden Erbes aufgelöst. Wenn es sich hier nur um Immobilienwerte handelt, die nur durch Verkauf bzw. Versteigerung zur Auszahlung kommen können würde ich mir das überlegen, denn dann wären herbe Verluste für alle Beteiligten möglich.
PS: Man kann nur innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft auf das Erbe verzichten. Danach kann man es nicht mehr. Auch in einer Erbengemeinschaft kannst du das nicht nicht.
2007-02-04 07:23:56
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answer #6
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answered by chatti 4
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Wieso willst du da raus, es bringt dir doch immer etwas Kohle, und du alleine wirst nicht alles bekommen.
Aber wenn du wirklich nichts willst, dann gehe zum Notar der für die Erbengemeinschaft zuständig ist und verzichte auf deinen Erbteil.
Die anderen Erben wird es freuen, denn dann ist ihr Anteil größer geworden.
Also überlege dir gut was du tust, denn einmal darauf verzichtet ist der Anspruch für immer verwirkt.
Gruß
Franky
2007-02-04 07:05:08
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answer #7
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answered by Anonymous
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