"JAAAA"! Und mit dir machen wir die erste Probe.
2007-02-03 03:42:02
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answer #1
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answered by Anonymous
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Booah wie bist du denn drauf
2007-02-03 03:47:17
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answer #2
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answered by Anonymous
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JA!
Yahoo Community Managerinnen sollte man auspeitschen dürfen!
[Sicherheitshinweis: Dieses Posting enthielt Ironie der Zynismusstufe 5 ("Nur für Erwachsene geeignet").]
2007-02-03 03:52:02
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answer #3
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answered by Lucius T Fowler 7
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Ein guter Rat: was immer man anderen zudenkt, kann einen auch selbst treffen!
Vielleicht bist du für die "Raser" ein Hindernis, das sie gern prügeln würden und für die Poliitker ein Verleumder, der mal geprügelt werden müsste....
Am besten du kümmerst dich erst mal um deine eigenen Unzulänglichkeiten/Fehler, bevor du so auf andere zeigst.
2007-02-03 03:45:00
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answer #4
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answered by Fritz 5
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Ja, so richtig drauf auf'm A_rsch mit dem nassen Handtuch!
2007-02-03 04:44:13
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answer #5
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answered by Anonymous
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... und du willst wohl prügeln?
Was soll's überhaupt bringen?
2007-02-03 03:44:35
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answer #6
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answered by Anonymous
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Nach gängigem deutschen Rechtsverständnis ist die Prügelstrafe (oder auch der Pranger) nicht mit der nach Art. 1.1 GG unantastbaren Menschenwürde vereinbar. In anderen Ländern sieht man das anders, u.a. ist in Singapur die (ursprünglich von den Briten eingeführte) Prügelstrafe möglich.
In den Menschenrechten gilt, dass "grausame, ungewöhnliche und erniedrigende Strafen" verboten sind. Inwiefern die Prügelstrafe dort einzusortieren ist, kann sicherlich diskutiert werden; nach unserem westlichen Denken fällt sie in diese Kategorie und wäre verboten, aber Korruption ist nach unserer Wertewelt ebenfalls verboten. In der Scharia ist die Prügelstrafe dagegen vorgesehen. Eine Reihe westlicher Länder hat die Prügelstrafe erst im 20. Jahrhundert abgeschafft.
In der Erziehung sind laut BGB in Deutschland körperliche Strafen erst seit 2000 verboten, und in den Schulen wurde die Prügelstrafe auch erst vor ca. 35 Jahren abgeschafft. Insofern kann man in Deutschland inzwischen von einer prügelfreien Zone sprechen, zumindest theoretisch, denn in der Praxis werden Kinder noch immer geschlagen. Man darf also durchaus hinterfragen, weshalb einerseits das Gesetz nicht konsequent durchgesetzt wird (das könnte man bei Korruption auch hinterfragen), andererseits darf man auch hinterfragen, ob das, was in der Praxis nach wie vor Kindern zuzumuten ist, nicht auch Erwachsenen zugemutet werden kann.
Ich denke, Führerscheinentzug für rasende Autofahrer ist wirksam, sie können dann nicht mehr rasen. Bei korrupten Politikern reicht es sicherlich auch, wenn sie nach geltendem Recht abgestraft werden. Bedauerlich nur, dass es eine Reihe von Politikern mit Vorstrafe gibt, die nach wie vor politische Ämter bekleiden. Hier würde ich eher ein Berufsverbot bei nachgewiesener Korruption vorsehen, d.h., dass solche Personen nicht mehr als wählbare Bürger gelten würden und somit auch (zeitlich befristet oder dauerhaft) für kein Amt mehr kandidieren dürften.
Reizvoll ist der Gedanke dennoch...
2007-02-03 04:11:13
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answer #7
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answered by ramsjoen 6
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Pruegelstrafe erstmal für alle die weniger als 1000 Euro im Monat an Steuern bezahlen und hier nur herumheulen.
2007-02-03 03:52:44
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answer #8
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answered by ® Cleverle² ©™ 2
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..und vor allem für die geistigen Tiefflieger,die bei yc die Löschkasper machen
2007-02-03 03:51:33
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answer #9
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answered by Fritz 4
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Nein aber für korrupte Manager und ihre Gespielen in den Betriebsräten!
2007-02-03 03:48:37
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answer #10
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answered by Anonymous
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