Auch die Kaution, die beim Einzug in die Wohnung hinterlegt wurde, geht dem Mieter nach einer Zwangsversteigerung nicht verloren. Zieht er irgendwann aus, muß der neue Eigentümer sie zurückerstatten - selbst dann, wenn er sie vom Voreigentümer nicht erhalten hat (Paragraph 566 a BGB). Kann der Erwerber nicht zahlen, ist jedoch der alte Vermieter weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet.
Die Tatsache, dass der Eigentümer die Kaution offensichtlich nicht getrennt von seinem übrigen Vermögen angelegt hat ist strafrechtlich relevant.
Gruß
2007-02-02 00:00:49
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answer #1
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answered by horsch 6
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Wenn Du einen Mieter "übernimmst", übernimmst Du alle Pflichten, auch die Zahlung der Kaution. Wenn Du keine Kaution erhalten hast, berechne diese in deinem Kaufpreis als Negativum.
So ist die Rechtslage.
2007-02-01 23:17:33
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answer #2
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answered by > Beate < 6
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Sehr seltsam. Eigentlich hat der Vermieter keinen Zugriff auf die Kautionen, es sei denn die Mieter haben irgendwelchen Schaden verursacht und sind nicht dafür aufgekommen oder haben die Miete nicht gezahlt. In diesem Fall müssten die mieter das Geld aufbringen. Oder der Vermieter hat das Geld unrechtsmäßig zum Eigenverbrauch an sich genommen. Dann kann man das Geld theoretisch von ihm einfordern, aber da es zu einer Zwangsversteigerung kam scheint er kein Geld zu haben und die Aussichten auf das Geld sind nicht besonders hoch. Du müsstest erstmal herrausfinden, was mit dem Geld passiert ist,
2007-02-01 23:15:27
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answer #3
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answered by Dr.Seuss 5
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Normalerweise liegt eine Kaution auf einem Sparbuch und wird erst bei Beendigung des Mietverhältnisses abgehoben. So handhaben wir das auch.
2007-02-01 23:19:45
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answer #4
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answered by Anais 6
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du wirst di8e kautionzahlen müssen.
eigentlich MUSS die noch da sein! der ehemalige vermieter darf das geld nicht verwenden, sondern muss es "sicher" verwahren.
aber wenns ma geschehen ist....wirst du wohl oder über einspringen müssen mit deinem geld! wird nicht so schlimm sein! schllieslich wirst du die wohnung in der regel (weit) unter marktpreis erwerben (ersteigern) können.
gegenüber dem miieter hast du (leider) das recht ihn sofort zu kündigen. so weit ich weis zieht in diesem falle der mieterschutz nicht :-(
(hab das mal selber erfahren müssen, als mieter....)
Gruß aus der Eifel
Steffen
2007-02-01 23:22:45
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answer #5
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answered by Steffen 5
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Die entscheidende Frage ist doch, wo die hinterlegten Kautionen verblieben sind. Normalerweise ist der Vermieter verpflichtet, die Kautionen zinsbringend anzulegen und bei Auszug einschließlich der Zinsen an die Mieter zurückzuerstatten.
Hat der Vorbesitzer die Kautionen also an die Mieter zurückgegeben, mußt Du dich an die wenden.
Hat er sie sonstwohin verschwinden lassen, ist das wohl Veruntreuung.
Verstöße: 20 (Anarchist in Ausbildung)
2007-02-01 23:18:25
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answer #6
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answered by LXP 5
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