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Wie sind die neuen rechtlichen Grundlagen, bis zu welchem Betrag auf ALG II keine Anrechnung stattfindet

2007-01-30 02:46:44 · 2 antworten · gefragt von Emily 1 in Sozialwissenschaft Sonstiges - Sozialwissenschaft

2 antworten

Die Höhe des Freibetrags ist in drei Stufen gegliedert.

Stufe 1) 15 % bei einem Lohn/Einkommen von 400 Euro
Stufe 2) 30 % " " " " 400,01 bis 900
Stufe 3) 45 % " " " " 900,01 bis 1.500

Bei einem Lohn/Einkommen über 1.500 Euro wird das Einkommen dann vollständig angerechnet.
Wichtig hiebei ist, dass nicht das Bruttoeinkommen für die Anrechnung des Freibetrags maßgebend ist, sondern das Nettoeinkommen, bei dem Werbungs- und Fahrtkosten bereits abgezogen worden sind.
Außerdem ist eine monatliche Pauschale für Versicherungsbeiträge in Höhe von 30 Euro vorgesehen, die vom anzurechnenden Einkomen des ALG-II-Beziehers abgezogen wird.

2007-01-30 04:40:49 · answer #1 · answered by fabrina 6 · 1 0

Euro 150

2007-01-30 13:23:19 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

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