kein Mietvertrag ...also auch keine Vertragsbindung....so wie es aussieht kannst du sofort und ohne Kündigungsfrist ausziehen...renovieren mußt du auch nicht weil es in keinem Vertrag schriftlich festgehalten wurde....mündliche Absprachen sind schwer beweisbar....
2007-01-30 02:47:47
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answer #1
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answered by Magenta 5
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das ist ein mündlicher vertrag, und der ist gleichzusetzen mit einem schriftlichen.
rede mit der vermieterin, ganz normal und einige dich über diese dinge
2007-01-30 02:50:17
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answer #2
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answered by Anonymous
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Keine Frist
Keine Renovierung
weil Kein Vetrag
andernfalls mit Rechtsanwalt weiter machen.
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2007-01-30 02:46:01
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answer #3
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answered by Fantomas 2
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besenrein übergeben (sauber aber nicht renoviert)
Kündigung 3 Monate
Mietvertrag hast du, einen mündlichen!!!!
Das heißt, da nichts geregelt ist, richtet sich alles nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
2007-01-30 03:01:41
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answer #4
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answered by Anonymous
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kommt drauf an wie lange du schon in der Wohnung wohnst. Wenn es schon eine weile ist, ist ein sogenannter Vertrag nach gewohnheitsrecht entstanden. Spich ein mündlicher Vertrag. Das heisst zumindest, dass du die normale gesetzliche Kündigungsfrist einhalten musst.
2007-01-30 02:50:19
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answer #5
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answered by supercat 2
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Mündliche Verträge sind schriftlichen gleichzusetzen, da allerdings keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche, also drei Monate. Auszugsrenovierungen sind üblich; aber da kannst Du eventuell mit der Eigentümerin über Art und Umfang verhandeln. Wenn ich mich da neulich nicht verhört habe (im "Ratgeber Recht") musst Du nicht einmal eine Auszugsrenovierung vornehmen, wenn keine vereinbart wurde. Aber ich finde die Quelle jetzt nicht, und will auch nichts Falsches behaupten.
(Und sorry, dass ich "Du" sage; ist in Foren so üblich seit der Erfindung des Internet.)
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NACHTRAG:
Während ich noch tippte, hat der Problembär über mir die Frage zur Auszugsrenovierung schon beantwortet. Also, kein Problem jetzt mehr, oder?
2007-01-30 03:02:56
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answer #6
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answered by Lucius T Fowler 7
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Auch wenn kein Mietvertrag vorhanden ist,würde ich 3 Monate vorher schriftlich kündigen (Einschreiben). Wegen der Renovierung kann man sich mit der Eigentümerin einigen.
2007-01-30 03:00:00
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answer #7
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answered by Anonymous
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Kündigungsfrist ist gesetzlich bei Mietverhältnissen ohne schriftliche Vertragsbindung drei Monate. Für die anstehenden Renovierungsarbeiten würde ich beim Vermieter vorsichtig anfragen. Sind Dir diese außergewöhnlich zu viel, so würde ich genaueres beim Mieterschutzbund erfragen, doch im normalem einigt man sich auch so
2007-01-30 02:51:11
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answer #8
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answered by Anonymous
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hi,
deine Frage ist blitzschnell beantwortet :
a) auch ein mündlicher Vertrag ist ein "rechtsgültiger" Mietvertrag, allerdings exakt nach den Richtlinien des BGB (Mietrecht)
b) Kündigungsfrist hier : BGB § 573 c Absatz 1
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
c) Renovierung ausgeschlossen, da mit dem entrichteten "Mietzins" a l l e Kosten (auch Abnutzung) der Wohnung abgegolten sind. (bei einem solchen, "mündlichen Mietvertrag" , hätte eigentlich deine Vermieterin auch schon in Vergangenheit deine Wohnung turnusgemäß renovieren müssen. (Vermieterpflichten)
d) falls eine Nebenkostenregelung getroffen wurde, ist diese für den Zeitraum deiner noch tatsächlichen Nutzung selbstverständlich auch zu entrichten.
Viel Glück für deinen Umzug in eine neue Wohnung.
mfg
omelli8
2007-01-30 03:50:23
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answer #9
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answered by Anonymous
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Ich schätze das Du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten musst! Ob Du die Wohnung renovieren musst, solltest Du mit der Vermieterin besprechen!!!
LG
2007-01-30 03:29:53
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answer #10
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answered by danienglish 7
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lasse Dich nicht ins boxhorn jagen Frage Deinen Anwalt und er wird Dir bestätigen das Du alles einhalten musst was in einem Mietvertrag stehen würde und das was Ihr besprochen habt
2007-01-30 03:23:35
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answer #11
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answered by Frank A 3
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