Wenn die neue Wohnung billiger ist, oder Du deswegen Arbeit bekommst oder die Arge Deine jetzige Wohnung als nicht erhaltenwürdig hält dann zahlen sie. Informiere Dich am besten, bei dem für Dich zuständige Arge, denn es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
2007-01-28 09:09:53
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answer #1
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answered by Kids for family 4
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wenn es ein umzug vom elternhaus in die erste eigene wohnung is, zahlt das amt den umzug und auch eine pauschale für die einrichtung, wenn es ein umzug von einer eigenen wohnung in eine andere ist, zahlt das amt den umzug nur dann, wenn er aus sozialrechtlichen gründen notwendig ist, das heisst, wenn die miete in der neuen wohnung billiger ist, wenn die jetzige wohnung vom eigentümer selbst benötigt wird, wenn man aus einer lebensgemeinschaft wegen trennung ausziehen muss, wenn man aus triftigen privaten gründen umziehen muss. das sind natürlich alles nur beispiele, am besten informierst du dich enteder bei deinem amt, oder bei einem anwalt( es gibt bei gericht extra beratungsscheine für hartz4 empfänger)vielleich kennst du ja auch jemanden, der im mieterschutzbund mitglied ist, da kann man sich auch informieren.
2007-01-31 00:49:07
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answer #2
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answered by Irislena123 3
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Wenn der Umzug im Sinne einer Arbeitsaufnahme oder aber einer günstigeren Bleibe mit weniger Wohngeldaufwendungen liegt, dann sind drei Kostenvoranschläge einzureichen, davon kann dann einer "genommen" werden und das Amt bezahlt (im Rahmen einer "normalen" Haushaltsführung also nicht für eine ganze WG)
2007-01-30 20:44:16
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answer #3
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answered by Anonymous
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Wenn es zur Arbeitsfindung beiträgt oder dadurch Kosten sprich billigere Miete möglich währe kann es in bestimmten Fällen dazu kommen am besten den Sachverhalt beim Sozialamt melden
2007-01-30 09:26:10
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answer #4
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answered by halligalli 3
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Hi,
Sozialamt gibt es doch nicht mehr!!!! Du musst dort hingehen wo du gemeldet bist,also Jobcenter und dann musst denen erklären wieso du ausziehst ect...ich sag nur eins,das du nicht einfach so ausziehen darfst nur mit begründung und du musst davor den Antrag stellen ..Sonst läuft rein gar nichts..Trotzdem gute nerven für dich..
Gruss
Daisy
2007-01-28 09:52:55
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answer #5
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answered by Daisy 5
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hi,
meine freundin hatte das gerade sie wollte da sie schwanger ist mit ihrem freund zusammen ziehen... man zahlt ihr nur die größere wohnung und man hätte ihr den tranzporter bezahlt aber auf keinen fall den gesamten umzug!
falls du aber weiter weg ziehst denke ich nur wenn du ins arbeitsverhältnis kommst und dann auch nur das tranzportmittel nichts anderes wird übernommen!
und dann auch nur das billigste angebot!
lg
2007-01-28 09:34:17
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answer #6
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answered by ramymaus 2
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Nein. Das war einmal. Leider.
2007-01-28 09:20:59
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answer #7
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answered by Schnecke 5
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nur, wenn dir der umzug von der ARGE empfohlen wurde, z.b. die andere wohnung zu teuer war.....
2007-01-28 09:15:24
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answer #8
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answered by savage 7
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Nur wenn das Sozialamt es für notwendig erachtet und du nachweisen kannst, dass du niemanden hast, der dir helfen könnte, den Umzug ohne Hilfe des Amtes durchzuführen.
2007-01-28 09:11:44
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answer #9
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answered by Gruseleule 6
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Nur wenn das Sozialamt oder das Arbeitsamt dies für nötig hält um dich "in Arbeit" zu bringen. Sonst nicht!
2007-01-28 09:04:30
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answer #10
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answered by Anonymous
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