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Am Febr.07 endet die UVG zahlung.Da meine Ex keinen Unterhalt bezaht wo oder wie bekomme ich dann den Unterhalt. Muss ich diesen dann einklagen.

2007-01-28 07:09:45 · 4 antworten · gefragt von Florian 1 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

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Rede mit dem Jugendamt, die sind im Kontakt mit dem Kindesvater, ob der überhaupt leistungsfähig ist. Wenn der nämlich nichts hat, dann kann man sich auch die Klage sparen. Du must auch nicht klagen, denn das Amt hat ja den Unterhaltstitel, aus dem vollstreckt werden kann, den bekommst du ausgehändigt. Mit diesem Titel kann man die Zwangsvollstreckung betreiben, aber wenn da nichts ist, kostet das nur Geld.

2007-01-28 07:15:19 · answer #1 · answered by Gruseleule 6 · 0 0

Geh zum Jugendamt,die werden dafür sorgen das du dein Geld bekommst. Das Jugendamt bezahlt dir den Unterhalt,die werden versuchen das von deinem Ex. wieder zu bekommen wenn er Geld hat.

2007-01-29 04:10:33 · answer #2 · answered by tomjan 2 · 0 0

Du kannst mit einer "Vollstreckbaren Ausfertigung der Vater- (in deinem Fall) Mutterschaftsanerkennung" gleich zu einem Gerichtsvollzieher gehen. Der prüft auch gleich noch, ob du einen Anspruch auf eine Beihilfe vom Gericht hast.

2007-01-28 19:16:37 · answer #3 · answered by melli_mei 1 · 0 0

Klar, wenn Sie nicht freiwillig zahlt muss du strafanzeige stellen.

dann macht der Staatsanwalt das und du bist dann nebenkläger.

2007-01-28 15:14:20 · answer #4 · answered by dachhase2000 4 · 0 0

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