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jemand sein Kind "Frühling" nennen will, ist das verboten. Nach welchen Kriterien wird das gehandhabt ?

2007-01-27 04:23:32 · 6 antworten · gefragt von savage 7 in Gesellschaft & Kultur Sonstiges - Kultur

6 antworten

da gibt es keine kriterien , das ist so seit es beamte gibt (willkür)

2007-01-27 08:38:43 · answer #1 · answered by valiat 3 · 0 0

Beschränkungen im öffentlichen Interesse sind insbesondere:

* Seinen Namensträger als eigene Persönlichkeit zu kennzeichnen und von anderen Familienangehörigen zu unterscheiden (beispielsweise können Geschwister nicht den einzigen, selben Vornamen bekommen)
* Der gewählte Name muss die sozialen Funktionen eines Vornamens erfüllen (beispielsweise Familiennamen, Produktnamen und Adelstitel scheiden als Vornamen aus)
* Das Geschlecht muss ausreichend erkennbar sein (Geschlechtsoffenkundigkeit) (Ausnahme für Knaben ist der weibliche Vorname „Maria“ , der nur zusammen mit einem eindeutig das Geschlecht des Kindes bestimmenden Vornamen gegeben werden kann)
* Die Zahl der gewählten Vornamen soll grundsätzlich fünf nicht überscheiten

Beschränkungen im Interesse des Kindes sind insbesondere:

* Lächerlich oder anstößig wirkende Vornamen sind unzulässig (beispielsweise Gin, Gastritis, Pepsi-Cola, Grammophon, Nelkenheini, Steißlage)
* Assoziativnamen, bei denen ein Bezug zu Personen aus der Politik oder Geschichte in Betracht kommt (beispielsweise Lenin, Hindenburg, Che, Bin Laden, Jesus Christus) oder denen von vornherein der Geruch des Bösen anhaftet (beispielsweise Barabbas, Judas, Satan)

Allgemeines zur Vornamensgebung

* Werden zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden, gelten Sie als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies beabsichtigen.
* Können die Vornamen bei der Geburtsanzeige noch nicht angegeben werden, so müssen sie innerhalb eines Monats nach der Geburt angezeigt werden.
* Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensgebungsrecht als unwiderruflich ausgeübt. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass Ihre Erklärungen zur Namensbestimmung eindeutig sind und beispielsweise keinerlei Streichungen, Berichtigungen mit Tipp-Ex oder ähnliches aufweisen.

2007-01-27 12:28:10 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

Aus der Namensgebung muss eindeutig das Geschlecht ersichtlich sein- obwohl es da auch Grenzfälle gibt und man einen Jungen und auch mädchen z.B. Toni nennen kann.
Ansonsten sind der Fantasie wenig Grenzen gesetzt - was aber für Kinder, die ein Leben lang mit diesem Namen umgehen müssen, gut überlegt sein will. Kinder mögen es meist gar nicht, wenn sie exotische Namen haben und gehänselt werden

2007-01-27 13:26:37 · answer #3 · answered by ottizuber 5 · 0 0

Wieso willst du ein Kind Frühling nennen? es gibt soviele schöne namen...

2007-01-27 12:36:35 · answer #4 · answered by 42 3 · 0 0

ein name muß genau das sein: ein name. napoleon und winnetou sind zwar eigentlich keine vornamen, aber frühling ist eindeutig überhaupt kein name.
du kannst es ja mal mit der englischen version Spring versuchen. in amerika sind jahreszeiten oder auch monate als namen nicht ungewöhnlich, sollten also auch in deutschland gelten. kevin geht ja auch :)).

die entscheidung liegt aber letzlich bei dem zuständigen standesbeamten.

2007-01-27 12:35:54 · answer #5 · answered by wolschou 6 · 1 1

Ich schätze mal, weil Frühling kein Name ist! Allerdings habe ich auch noch nicht gehört, das jemand sein Kind Winnetou, Luzifer oder Napoleon genannt hat!!!

LG

2007-01-27 12:30:07 · answer #6 · answered by danienglish 7 · 0 0

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