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2007-01-26 07:14:44 · 5 antworten · gefragt von witch_sylvi 1 in Schule & Bildung Unterricht

Ich meine den Ministerrat der EU ^^

2007-01-27 07:54:37 · update #1

5 antworten

Der Name Ministerrat bezeichnet
in der Europäischen Union (inoffiziell) den Rat der Europäischen Union.

Unter der Landesregierung (gelegentlich auch Ministerrat) versteht man das Kabinett eines Bundeslandes in Deutschland. Diese setzt sich zusammen aus dem Regierungschef, der in den Bundesländern (Flächenstaaten) Ministerpräsident heißt, sowie einer bestimmten Anzahl von Ministern. Die Anzahl der Minister ist von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern und Sachsen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung. In Bayern gibt es auch noch Staatssekretäre, die der Staatsregierung angehören können. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat, die Minister Senatoren.



Kleine Anmerkung: In Deutschland gibt es 3 Staatsgewalten Merkel und Co ist in Deutschland die sogenannte Legislative (gesetzgebende Gewalt=Regierung), dann gibt es noch die Judikative (rechtssprechende Gewalt=Gerichte) und die Exekutive (ausführende Gewalt=u.a. Polizei).
Sorry Schlaumeier aber Merkel gehört nicht zur Exekutiven!

2007-01-26 07:36:40 · answer #1 · answered by Schwester S 4 · 0 0

Ich gehe mal davon aus, dass du das Kabinett, also die Minister unter Führung eines Ministerpräsidenten meinst. Jeder Fachminister vertritt sein Ressort (Ministerium). Alle zusammen beraten und fassen Beschlüsse bei ressortübergreifenden Vorhaben.. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik im Rahmen seiner Kompetenz.

2007-01-26 16:17:45 · answer #2 · answered by tabaros 3 · 1 0

Lügen und Geld zählen!!!!

2007-01-26 19:28:54 · answer #3 · answered by Privatsphäre 3 · 0 1

Wenn du den der EU meinst: Er ist die Exekutive, also etwa das ,was Merkel und ihre Minister für Deutschland sind (nur halt für die EU). Wird auch ,,Rat der Europäischen Union'' genannt.

2007-01-26 15:34:15 · answer #4 · answered by Schlaumeier 2 · 0 1

das können wir dir sagen, sobald du uns sagst, welchen ministerrat du meinst ;)

na dann:


Der EU-Ministerrat hat sechs zentrale Aufgaben:
1. Er verabschiedet europäische Rechtsvorschriften. In vielen Bereichen
geschieht dies gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
2. Er sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den EUMitgliedstaaten.
3. Er schließt internationale Übereinkünfte zwischen der EU und anderen
Staaten oder internationalen Organisationen ab.
4. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt er den
Haushaltsplan der EU.
5. Auf der Grundlage der vom Europäischen Rat der Staats- und
Regierungschefs der EU festgelegten allgemeinen Leitlinien entwickelt er die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU.
6. Er koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in
Strafsachen.

LG
Asche

2007-01-26 15:26:46 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

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