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meine Mieterin sagt ,ih darf das nicht , liegt das daran das ich in einer privat wohnung lebe? oder darf ich das?

2007-01-26 01:48:43 · 12 antworten · gefragt von Atilla_Company 4 in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

12 antworten

Prinzipiell musst du Deine Vermieterin um Erlaubnis fragen.

Sie muss es allerdings dann gestatten, wenn kein Kabelanschluss oder eine Gemeinschaftsantenne vorhanden ist.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn du als einzige im Haus einen besonderen ausländischen Sender haben willst, der nur über eine gesonderte Antenne möglich wird.

Wenn Sie es verbietet, könntest du eine mobile Antenne kaufen, die nicht von außen sichtbar ist, und nicht für die Mietsache Schäden oder Gefahren bedeutet (anschrauben ist also nicht).

2007-01-26 01:57:44 · answer #1 · answered by Windi 5 · 0 0

Es kommt auch noch darauf an, ob man die Schüssel fest mit dem Gebäude verbindet (durch Anschrauben etc.) oder ob man die Schüssel z.B. in einem Ständer für Sonnenschirme auf den Balkon stellt. Wenn ein Vermieter in diesem Fall argumentiert, dass es das einheitliche Bild stört, müsste er theoretisch auch die Bepflanzung der Balkonkästen und die Farbe der Sonnenschirme vorgeben. Hier greift das Recht des Mieters auf vertragsgemäßen Mietgebrauch.

Freunde von mir (Polen) durften auch keine Schüssel am Haus befestigen, aber mit der Schüssel auf dem Balkon (mobiler Ständer, jederzeit entfernbar, nicht fest mit dem Gebäude verbunden) sind sie durchgekommen.

Und man kann die Schüssel dann immer noch bis zu einer Höhe unterhalb der Balkonbrüstung stellen, so dass sie von der Straße aus nicht einsehbar ist.

2007-01-26 10:03:13 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn eine andere Empfangsmöglichkeit besteht, ist diese zu verwenden. Ansonsten ist die Montage nicht zu verwehren. Allerdins ist kein Recht ausgesprochen auf die Montage auf dem Balkon zu erkennen!

2007-01-26 10:56:21 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Jeder Ausländer darf das in Deutschland, nennt sich Informationsfreiheit.

Auch hier gilt wie immer in diesem Land: Was jeder Ausländer darf ist Deutschen per Gesetz verwehrt, auch den Inuit mit deutschem Pass z.B.

Seht im Grundgesetz: Niemend darf wegen... benachteiligt werden.

Noch ne Frage?

Wenn der Hauseigentümer trotzdemgenehmigt ist alles roger.

2007-01-26 10:31:19 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

wenn der Vermieter es nicht will, darfst Du es nur, wenn Du ein "berechtigtes Interesse" vorweisen kannst.
z.B. als Ausländer, wenn im Kabel kein Sender deiner Muttersprache drin ist, oder als Journalist o.ä.

wie die Rechtslage ist, wenn es deine Eigentumswohnung ist, aber die Hausgemeinschaft insgesamt keine Sat-Schüsseln will, kann ich dir nicht sagen.

2007-01-26 10:03:08 · answer #5 · answered by Captain Stragan 5 · 0 0

Wenn Du nicht darfst, dann nimm doch eine flache und ggf. hinter die Scheibe.

Oder Du nimmst eine normal - nicht zu grosse - bis 60cm und schraubst sie an. Vorher aber unbedingt mit einigen Blättern Salat veruzieren. Gegen Salatschüsseln ist nämlich kein Kraut gewachsen.

Eventuell alle paar Tage etwas Petersilie nachsträuen oder gleich Kresse aussähen ;-)

2007-01-26 10:02:48 · answer #6 · answered by Young P 1 · 0 0

Bei uns ist das auch nicht erlaubt. Wir dürfen weder am Mauerwerk noch am Balkon Befestigungen anbringen. Nun steht unsere Schüssel auf dem Balkon. Sie ist also von der Strasse her nicht zu sehen und funktioniert einwandfrei. Der Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaft) ist damit einverstanden und inzwischen haben es viele Nachbarn auch so gemacht.

2007-01-26 10:00:12 · answer #7 · answered by Ulli 7 · 0 0

Du musst die Schüssel so setzen das sie von der Strasse nicht gesehen werden kann,oder Du kaufst Dir eine die man hinter die Wohnzimmerscheibe stellen kann.

2007-01-26 09:58:12 · answer #8 · answered by kabelede 4 · 0 0

„Satellitenschüssel“ in der Mietwohnung

BGH, Urteil vom 23. Februar 2005, Az.: VIII ZR 100/04


Ein Mieter hat kein Anrecht darauf, vor seiner Mietwohnung eine Parabolantenne zum Empfang von Fernseh- oder Radioprogrammen zu installieren, wenn sein Informationsbedürfnis bereits durch das in der Wohnung empfangbare Senderangebot ausreichend befriedigt wird.

2007-01-26 09:57:44 · answer #9 · answered by seepferdchen1965 3 · 0 0

Wenn ein Kabelanschluss existiert, dann darfst du es nicht, ist ein solcher nicht vorhanden, dann darfst du es. Wohnst du in einer Eigentumswohnung und die Eigentümergemeinschaft hat beschlossen, dass keine extra Parabolspiegel installiert werden dürfen, da auf dem Dach bereits vorhanden, dann darfst du nur, wenn du Programme in deiner Muttersprache nicht empfangen kannst. Die Frage ist rechtlich sehr komplex. Wende dich ggf. an den Mieterschutzbund!

2007-01-26 09:57:05 · answer #10 · answered by Laredo 6 · 0 0

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