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Warum wird diese Frau "nur" wegen Totschlags verhaftet? Babies gleich nach dem Entbinden getötet - das ist doch MORD!!!

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/01/26/kinderleichen-haus/tote-babys-thueringen.html

2007-01-26 01:24:57 · 16 antworten · gefragt von Anonymous in Nachrichten & Medien Aktuelle Themen

Warum ist man mit solchen Leuten immer gleich so gnädig und holt die Samthandschuhe raus?

2007-01-26 01:27:41 · update #1

16 antworten

Ich gebe dir Recht.
Es ist nicht zu verstehen die Auslegung der Gesetze

@ den User unter mir
Ich würde vorschlagen BILD dir deine Meinung aber nicht einseitig.
Ich gebe den Fragesteller Recht zum Thema Samthandschuhe nicht zur Auffassung Mord.

2007-01-26 01:33:21 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 2

Mord wäre es, wenn die Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, zusätzlich heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, erfolgt.
Jede andere Tötung eines Menschen ist Totschlag. Ganz offensichtlich treffen die genannten Voraussetzungen auf die Tötung des Babys nicht zu; die Gründe waren wohl andere.

2007-01-26 09:34:48 · answer #2 · answered by Merlin 4 · 7 1

Ich bin immer wieder schockiert über diese vielen Fälle von Kindstötung. Es ist einfach nicht zu verstehen.
Allerdings versuche ich trotz der moralischen Verwerflichkeit dieser Taten, die sachlichen und rechtlichen Hintergründe zu erklären.

Es gibt zwar die laienhafte Ansicht, dass jede vorsätzliche Tötung "Mord" ist und jeder fahrlässige Tötung "Totschlag".
Das stimmt aber nicht mit der Rechtslage nach dem Strafgesetzbuch überein.

Nach § 211 StGB wird als Mörder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, wer
-aus Mordlust,
-zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
-aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
-heimtückisch,
-grausam oder
-mit gemeingefährlichen Mitteln oder
-um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
einen Menschen tötet.

Nach § 212 StGB wird wegen Totschlags mit mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein.

Nach § 222 StGB wird wegen fahrlässiger Tötung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einen Menschen aus Fahrlässigkeit tötet.

An die Verwirklichung der Mordmerkmale werden hohe Maßstäbe gesetzt, weil lebenslange Freiheitsstrafe ein hoher Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit eines jeden Menschen ist.

Aus den Zeitungsartikeln ist leider nicht zu erkennen, ob eines der Mordmerkmale in diesem Fall vorlag. Ich vermute allerdings, dass das nicht der Fall ist.

2007-01-26 09:54:06 · answer #3 · answered by zeromantic 3 · 2 0

Bin vom Fach

Im Großen und Ganzen hat Merlin vollkommen Recht. Hinzu kommt noch, dass die Babys ja schon länger tot sind. Totschlag ist auch dann der Fall, wenn der Staatsanwalt der Beschuldigten den Mord nicht nachweisen kann, wie in diesem Falle. Dennoch ist es auch möglich später noch die Anklage von Totschlag auf Mord umzuwandeln, wenn z.B. Vernehmungen die schon geschilderten niedrigen Beweggründe etc. bestätigen.

Wir sollten nicht gleich jeden zum Mörder machen, erst recht nicht, wenn wir keine Einzelheiten wissen. Eine Frau, die ihren sie schlagenden Ehemann umbringt, den bezeichnen wir doch auch nicht als Mörder, oder? (Auch wenn das vielleicht kein guter Vergleich ist)

2007-01-26 09:42:47 · answer #4 · answered by Helmut R 3 · 2 0

Sobald die Staatsanwaltschaft keine "Absicht" und keine "niedern Beweggründe" beweisen kann, ist es 'nur' Totschlag.

So ist nun mal das Gesetz! Auch wenn mir das nicht unbedingt gefällt.

2007-01-26 09:34:44 · answer #5 · answered by Piet 3 · 3 1

Wir haben nun mal einen Rechtsstaat, auch wenn manche Bildzeitungsleser das nie kapieren werden. Ein Tötungsverbrechen ist dann ein Mord, wenn es bestimmte juristische Mordmerkmale erfüllt, sonst ist es eben ein Totschlag oder etwas anderes. Nicht sensationsgeile Journalisten und Bildzeitungsleser sind für das Recht zuständig, sondern Richter. Besser ist das.

2007-01-26 09:34:31 · answer #6 · answered by NaturalBornKieler 7 · 3 1

Liebe Volksseele, die du uns doch alle zusammenhältst, kennst du denn überhaupt den Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Nein?

Okay, dann war es bestimmt Mord!


Redet nicht von Dingen, von denen ihr keine Ahnung habt. Auch der Strafrahmen für Totschlag ist voll und ganz ausreichend, wenn er ausgeschöpft wird - im Vergleich zu einem Mörder, der dann begnadigt wird.

2007-01-26 09:44:21 · answer #7 · answered by Brian W. Ashed 7 · 1 0

Wie in D zwischen Mord und Totschlag unterschieden wird, ist mir auch schleierhaft!

2007-01-26 17:35:11 · answer #8 · answered by Schnecke 5 · 0 0

du sprichst mir aus der seele dAS IST IN MEINEN AUGEN MORD :hier sind die politiker gefragt

2007-01-26 14:16:29 · answer #9 · answered by oldshatterhand12 3 · 0 0

Bei "Mord" spielen immer irgendwelche sogenannte "niederen Beweggründe" und/oder "Heimtücke" mit, bei Totschlag nicht.

Und ein Totschläger/Mörder wird nicht anders behandelt vor dem Gesetz als ein gewöhnlicher Taschendieb - so sollte es zumindest sein. Hat nichts mit Samthandschuhen zu tun, sondern ist hier ein Rechtsgrundsatz.

2007-01-26 09:42:45 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

Weil Mord vorsätzlich geschieht und geplant sein muß.
Eine Mutter ist aber kurz nach einer Geburt nicht voll zurechnungsfähig, und man kann nicht davon ausgehen, das sie die Tat geplant hat.
Deshalb muß man von Totschlag ausgehen.

2007-01-26 09:41:46 · answer #11 · answered by spyder-murphy 4 · 0 0

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